Schramberg. Die Stadt Schramberg bereitet in Zusammenarbeit mit dem der KGM-Verlag GmbH in Karlsruhe eine Neuauflage des Einwohnerbuches vor. Dazu werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften aller volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner übermittelt. Hierüber informiert die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.
Wer im Einwohnerbuch nicht genannt werden möchte, kann entsprechend Paragraph 50 Absatz 3, 5 des Bundesmeldegesetzes bis 28. Februar 2020 seine Angaben sperren lassen. Bitte dies der Stadtverwaltung, Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit, Hauptstraße 25 in Schramberg-Talstadt schriftlich, per Fax unter 07422 / 299-215, per E-Mail unter
[email protected] oder mündlich, Telefon 07422/29-215 mitteilen.
Die Öffnungszeiten sind montags und donnerstags durchgehend von 8 Uhr bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 12.15 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr.
Entsprechende Anträge werden auch im Bürgerbüro Sulgen sowie in den beiden Ortsverwaltungen Waldmössingen und Tennenbronn entgegengenommen.
Wer bereits früher eine Sperre im Einwohnerbuch beantragt hat, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Die Adressbuchsperre bleibt bis zum schriftlichen Widerruf gespeichert.
Die Einwände, die nach der genannten Frist erhoben werden, können bei dieser Auflage des Einwohnerbuches nicht mehr berücksichtigt werden.