Planungsvorhaben werden immer komplizierte, Vorschriften ändern sich, Gerichte fällen Urteile, Gesetze bringen neue Bestimmungen. Bei der Stadt Schramberg hat es jetzt bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans, kurz FNP, gehapert und das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die „7. Punktuelle Änderung der ersten generellen Fortschreibung des FNP“ nicht genehmigt.
Zur Begründung führt das RP unter anderem an, dass Hinweise in eine Bekanntmachung gefehlt haben, Termine und Fristen nicht eingehalten wurden und Waldumwandlungserklärungen fehlten. Reine Formalitäten eigentlich, wie kann so etwas passieren, hat die NRWZ Oberbürgermeister Thomas Herzog gefragt.
„Die Änderung des Gesetzes mit den entsprechenden umweltbezogenen Daten erfolgte zeitgleich mit der Erstellung der Unterlagen und war uns zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt“, so seine Antwort. Deshalb seien sie nicht in die öffentliche Bekanntmachung eingearbeitet worden. Die Fristen habe der Fachbereich 4 als zuständige Stelle für die Flächennutzungspläne vorgegeben. Weil aber die jeweiligen Amts- und Mitteilungsblätter unterschiedliche Veröffentlichungstermine hatten, seien Fristen überschritten worden. “Hier muss künftig ein größeres Zeitfenster eingeräumt werden“, kündigt Herzog an.
Auch bei den fehlenden Waldumwandlungserklärungen habe es ein Versäumnis gegeben weil beim Start der Planung „diese nicht in diesem Umfang vorgesehen waren“.
Gutachten fehlten
Das Regierungspräsidium führt auch inhaltliche Mängel auf: Zum Artenschutz fehlten Gutachten, es gebe Überschneidungen mit Landschaftsschutzgebieten, zu denen Unbedenklichkeitsbescheide fehlten und ähnliches. Weshalb hat die Verwaltung das nicht vorab geprüft und das beauftragte Planungsbüro das nicht gemerkt?
Früher, so Herzog, seien die Fachgutachten erst bei den Bebauungsplanverfahren abgearbeitet worden. Dann habe sich das Umweltrecht geändert, und diese Gutachten müssen nun vorgezogen werden. Das sei „der Verwaltung und dem bearbeitenden Büro zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt“ gewesen. „Heute ist dies Standard.“
Die Kosten für die erneute Offenlage mit entsprechenden Beteiligungen der Bürgerschaft und der Behörden seien „überschaubar“, so Herzog. In allen politischen Gremien müssten die eingehenden Anregungen abgearbeitet und die Genehmigung durch das Regierungspräsidium beantragt werden. „Wir gehen aktuell von einer zeitlichen Verzögerung von etwa sechs Monaten aus.“
Beruhigen kann Herzog auch, dass sich durch die erneute Offenlage Bauvorhaben nicht verzögern werden. Abschließend bittet er um Nachsicht mit seinen Mitarbeitern: „Wo viel gearbeitet wird, passieren leider auch Fehler. Die Fehlerquellen sind identifiziert stehen bei aktuellen Verfahren unter ‚besonderer Beobachtung‘.“