Zum 1. Januar 2019 werden all diejenigen, die in Schramberg eine Zweitwohnung besitzen, anders dafür besteuert. Manche müssen weniger, andere etwas mehr dafür bezahlen. Im Gemeinderat folgte die große Mehrheit den Empfehlungsbeschlüssen aus dem Verwaltungsausschuss und den Ortschaftsräten und beschloss, den Satz bei der Zweitwohnungssteuer auf sechs Prozent festzusetzen.
Während in Tennenbronn die Zweitwohnungssteuer schon länger erhoben wurde – wegen des Ferienparks –, hat die Stadt Schramberg sie erst im Jahr 2011 auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Mit der Steuer sollen Besitzer von Zweitwohnungen einen Beitrag zur Infrastruktur am Zweitwohnsitz leisten, da sie ja hauptsächlich am ersten Wohnsitz besteuert werden. Die Steuer berechnet sich bisher gestaffelt nach drei Mietaufwandstufen mit bis heute unveränderten festen Steuerbeträgen.
Neue Vorgaben
Nach neuen höchstrichterlichen Urteilen muss die Stadt Schramberg ihre Zweitwohnungssteuersatzung neu fassen. Der bisher in Schramberg und den meisten anderen Städten und Gemeinden des Landes verwendete Stufentarif als Bemessungsgrundlage sei nicht mehr zulässig, weil die Staffelung nach Mietaufwandstufen zu einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen führen könnte, erläutert die Kämmerei.
Deshalb kommt nun eine lineare prozentuale Besteuerung des jährlichen Mietaufwands. Die Verwaltung hat die neue Satzung auf der Basis der neuen Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg erarbeitet. Bei den meisten Kommunen, die bereits den prozentualen Tarif anwenden, gelte ein Steuersatz von zehn Prozent. Zwei Kommunen in Baden-Württemberg verwenden einen Steuersatz von acht Prozent und einige verlangen 15 bis 20 Prozent.
Zu hoher Anstieg befürchtet
Bei einem Steuersatz von zehn Prozent würde die von den Zweitwohnungsinhabern in Schramberg zu zahlende Steuer erheblich steigen, rechnet die Verwaltung vor. Sie würde sich teilweise verdoppeln oder verdreifachen. „Ein aus unserer Sicht noch angemessener individueller Anstieg der Zweitwohnungssteuer würde sich bei einem Steuersatz von sechs Prozent ergeben“, heißt es weiter.
Das Steueraufkommen würde insgesamt von rund 34.000 Euro auf etwa 45.000 Euro steigen. Um diesen Anstieg zu vermeiden, sollte Schramberg, einen linearen prozentualen Steuersatz von sechs Prozent des jährlichen Mietaufwands einführen.
Rapp: Erhöhung wäre vertretbar
Wie schon im Ortschaftsrat hat Oskar Rapp (Freie Liste) auch im Gemeinderat kritisiert, dass nur der niedrige Steuersatz von sechs Prozent genommen werde: „Ich wundere mich, dass wir diese Möglichkeit der Einkommensverbesserung nicht nutzen.“ Da es bei den Zweitwohnungsinhabern eher Leute mit ordentlichem Einkommen betreffe, sei das „vertretbar“. Bei einer Erhöhung könne es auch sein, dass Zweitwohnungsinhaber sich abmelden und so Wohnungen für den Wohnungsmarkt frei würden.
Aus Respekt vor dem Votum des Ortschaftsrats Tennenbronn werde er im Gemeinderat keinen Antrag auf einen höheren Steuersatz stellen, aber gegen die Vorlage stimmen. Außer von Rapp gab es zwei weitere Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.