Im kommenden Jahr soll der Gewerbesteuersatz von 355 vom Hundert auf 380 vom Hundert steigen. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Oberbürgermeister Thomas Herzog hatte in dem Zusammenhang erwähnt, dass die Verwaltung mit den Vertretern der Industriebetriebe gesprochen und von dort Verständnis signalisiert worden sei.
Das hatte bei einigen Bürgern für Stirnrunzeln gesorgt. In einem Leserbrief wurde kritisiert, weshalb nur die Industriebetriebe und nicht die mehreren hundert anderen Zahler gefragt worden seien.
Die geplante Erhöhung der Gewerbesteuer wirke sich lediglich auf die Kapitalgesellschaften aus, hatte Stadtkämmerer Rudi Huber auf Nachfrage aus dem Rat hin ergänzt. Die meisten kleineren Gewerbetreibenden im Handel und im Handwerk können die Gewerbesteuer auf ihre Einkommenssteuer anrechnen lassen und zahlen auch nach der Gewerbesteuererhöhung insgesamt gleich viel Steuern. (Ich bedauere, dass ich dieses Detail in meinem Bericht in der Druckausgabe nicht erwähnt habe, him.)
Die Zeitschrift Finanztipp erläutert: „Grundsätzlich wird die vom Unternehmen bezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld eines Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters einer Personengesellschaft angerechnet.“
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Zwei Drittel sind nicht betroffen
Auf Nachfrage der NRWZ berichtet Kämmerer Huber, dass von den 507 aktiven Schramberger Gewerbesteuerzahlern 344 zu dieser Gruppe gehören. (Stichtag 31. März 2018). 68 Prozent der Gewerbesteuerzahler sind von der Erhöhung nicht betroffen, wenn sie die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anrechnen lassen. Nicht anrechnen lassen können die Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuer – und zu dieser Gruppe gehören meist die Industriebetriebe.