Tennenbronn / Rottweil (him) – Nach zweieinhalb Jahren hat eine Schlägerei beim Metalacker 2019 in Tennenbronn nun endlich auch juristisch ein Ende gefunden. Ein damals 26-jähriger Reporter eines Regionalmagazins wollte damals, eine möglichst echte Reportage über das „Metalacker“-Festival in Tennenbronn schreiben.
Dabei hat er dann deutlich einen über den Durst getrunken und mehrere Rangeleien angezettelt. Schließlich hatte er Polizeibeamte beleidigt: „Ich schlag‘ Euch den Schädel ein!‘ und ‚‘Ihr seid doch Kasper “, soll er laut eines Polizeibeamten gerufen haben. Das sei eigentlich „Haffekäs“ gewesen, meinte der Polizist.
Doch die Schläge und der Haffekäs sind ihn dann teuer zu stehen gekommen. Im April 2021 stand er in Oberndorf vor Gericht. Das Urteil: sieben Monate Haft, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu 3000 Euro Geldauflage und die Kosten des Verfahrens. Bis dahin hatte er schon mehrere Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlungen geleistet.

Strafe zu hart
Dieses Urteil war dem Jungreporter zu hart. Er ging in Berufung und hat nun ein wesentlich milderes Urteil bekommen. Statt der Haft muss er nun 90 Tagesätze zu je 60 Euro als Geldstrafe bezahlen.
Der „Südkurier“ berichtet, dass der Anwalt des jungen Mannes in der Berufungsverhandlung in Rottweil betont habe, er habe in seiner Anwaltstätigkeit noch nie einen Mandanten erlebt, der sich so sehr um Wiedergutmachung bemüht habe. Direkt nach den Vorfällen hätte er sich bei den Betroffenen entschuldigt und einen Brief an die Polizei geschrieben. Das Oberndorfer Urteil sei zu hart.
So hat es dann auch der Berufungsrichter gesehen und die Haftstrafe in eine Geldstrafe gewandelt. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei wegen des Alkohols vermindert gewesen. Auch habe der Angeklagte den Schaden wieder gut gemacht, die Taten seien eine einmalige Entgleisung gewesen.
Der Angeklagte habe das Urteil angenommen, heißt es im Südkurier: „Einen Freispruch wollte ich nicht. Das ist ein sehr faires Urteil.“