SCHRAMBERG – Die beiden Ortschaftsräte und der Ausschuss Umwelt und Technik (AUT) hatten schon ausführlich darüber diskutiert, dass man die „in die Jahre gekommene“ Polizeiverordnung der Stadt Schramberg aus dem Jahr 2004 den neue Regeln und Gesetzen anpassen sollte.
Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß hat im Gemeinderat deshalb auf einen Sachvortrag verzichtet. Er hat lediglich darauf hingewiesen, dass er einen in Tennenbronn vorgeschlagenen Zusatz, den er für „sehr sinnvoll“ halte, eingefügt habe: Auch landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen Hunde nicht verunreinigen.
„Auch die Gesellschaft entwickelt sich weiter“, hatte Rehfuß im AUT erklärt. Deshalb gelte Kinderlärm nicht mehr als Lärm mehr, sondern müsse geduldet werden. Alkohol und Zigaretten seien dagegen inzwischen auf Spielplätzen tabu. Die bisher in Schramberg geltende Mittagsruhe von 12 bis 13.30 Uhr wird wegen neuer gesetzlicher Bestimmungen abgeschafft. Zwischen 7 und 20 Uhr dürfen Gartenbesitzer den Rasen mähen oder Ästen häckseln.
Wer Müll, aber auch nur Chipspackungen, Zigarettenkippen oder Dosen einfach auf die Straße wirft, muss mit einem Bußgeld rechnen. Und das nicht zu knapp: Zwischen 50 und 250 Euro kostet die illegale Müllentsorgung bei mengen bis zwei Kilogramm.
Sobald die Stadt die neue Polizeiverordnung unter Bekanntmachungen veröffentlicht hat, gelten die neuen Regeln.