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Die „Aktiven Bürger“ („ABS“)  haben in einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr beantragt, die Stadt möge alle über 80-Jährigen in Schramberg anschreiben, nach ihrer Impfbereitschaft  und Unterstützungswünschen fragen. Außerdem soll die Stadtverwaltung sicherstellen, „dass alle angeschriebenen Personen schnellstens geimpft werden“. Schließlich sollten die Gemeinderäte und Einrichtungen wie das JUKS, der Bürgerbusverein, aber auch andere Vereine und Privatpersonen die Stadt dabei unterstützen.








Den drei Punkte umfassenden Antrag solle Eisenlohr „unverzüglich im Gemeinderat zur Beratung und Abstimmung“  bringen. Für die Fraktion schreibt Johannes Grimm: „Mit einer großen solidarischen Aktion können wir Schramberg auf die Überholspur setzen und gemeinsam gegen das Virus kämpfen.“

Hochbetagte ohne Hilfe würden ausgeschlossen

Zur Begründung geht Grimm auf die  Impfstrategie der Landesregierung ein: Demnach sollen bekanntlich zunächst  Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen in Pflegeeinrichtungen oder Personengruppen mit beruflicher Nähe zu Risikogruppen, wie beispielsweise medizinisches Personal geimpft werden.

„Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird das Land Baden-Württemberg die besondere Risikogruppe der über 80-Jährigen weder brieflich über das Impfverfahren informieren noch einen konkreten Impftermin vorschlagen oder vereinbaren“, schreibt Grimm. Die Risikogruppe der über 80-Jährigen, die sich nicht in Betreuungseinrichtungen befinde, sei auf sich allein gestellt ohne Hilfe. Die Landesregierung setze bei dem von ihr vorgegebenen Impfverfahren auf Eigeninitiative und auf das Windhundverfahren. „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Das halte die Fraktion der „Aktiven Bürger Schrambergs“ für unsolidarisch, da diese Personen in ihrer Mehrzahl dadurch von der unverzüglichen, schnellen Impfung ausgeschlossen würden. Die von der Bundes- und Landesregierung vorgenommene Priorisierung laufe so ins Leere. Grimm begründet dies damit, dass für sehr viele Menschen dieses Personenkreises dieses Verfahren nicht barrierefrei sei, die Impfung unerreichbar.

Etwa 1600 Betroffene

Die Landesregierung setze voraus, dass dieser Personenkreis selbständig kommunizieren könne und mobil sei. In der Realität seien aber oftmals keine IT-Einrichtungen vorhanden, die An-wendungsprogramme unpraktisch oder die sprachliche Hürde für Telefonate mit unbekannten Personen sehr hoch. „Der ÖPNV ist im ländlichen Raum völlig unzureichend, um das geplante Kreisimpfzentrum in Rottweil termingerecht zu erreichen.“

Laut  Statistischem Landesamt lebten Ende 2019  in Schramberg  1597 über 80-jährigen Personen. Ziel ihres Antrages sei „die geordnete und umfassende Impfung der über 80-jährigen Mitbürgerinnen und Mitbürger von Schramberg zu gewährleisten und sicherzustellen. Nur so kann eine schnell Rückkehr zur gesellschaftlichen Normalität gewährleistet werden“, heißt es abschließend

 

Hier die „ABS“-Anträge im Wortlaut:

1. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Schramberg (ab Jahrgang 1941) mit der Bitte um Rückmeldung anzuschreiben, ob Impfbereitschaft besteht und ob und in welcher Weise Unterstützung gewünscht wird.

2. Die Stadtverwaltung unter Federführung der Oberbürgermeisterin koordiniert die Rückläufe und stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass alle angeschriebenen Personen schnellstens geimpft werden. Sie unterstützt die Schrambergerinnen und Schramberger im Kontakt mit dem Kreisimpfzentrum in Rottweil, dem Landratsamt, und stimmt gegebenenfalls mobile Impftermine im Bereich der Stadt Schramberg ab

3. Die Mitglieder des Gemeinderats, der Stadtverband Soziales, JuKs³, der Bürgerbusverein, das Seniorenforum und andere geeignete Schramberger Organisationen, wie beispielsweise kirchliche Einrichtungen, oder Privatpersonen werden aufgefordert, die Stadtverwaltung dabei zu unterstützen.

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