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Startseite Schramberg

Lärmschutz und Verkehrssicherheit im Blick

von NRWZ-Redaktion Schramberg
19. Mai 2019
Lesezeit: 2 Minuten
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Am Erlenweg in Sulgen gilt schon Tempo 30. Foto: him

Am Erlenweg in Sulgen gilt schon Tempo 30. Foto: him

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Die Fraktionsgemeinschaft SPD-Buntspecht im Schramberger Gemeinderat hat beantragt, dass in allen Wohngebieten, in denen bisher keine Begrenzung auf Tempo 30 eingerichtet ist, Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Für die Affentälestraße in Tennenbronn beantragte sie Tempo 40. Ausgenommen von diesem Antrag, der von Mirko Witkowski formuliert wurde, sind (außer der Affentälestraße) jene Straßen, die von der Straßenverkehrsbehörde bereits als klassische Durchgangsstraßen definiert wurden.

Zur Begründung heißt es: Bereits im November 2018 wurde auf der Grundlage einer Petition von Anwohnern der Gartenstraße und einem Antrag der Fraktionsgemeinschaft SPD/Buntspecht über die Einrichtung von Tempo-30-Zonen diskutiert und entschieden. Der Gemeinderat hat damals mit elf zu zehn Stimmen beschlossen: „In der Talstadt werden keine weiteren Tempo 30-Zonen ausgewiesen. In Tennenbronn wird der Teilbereich der Friedhofstraße und in Waldmössingen die Lindengasse als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Auf dem Sulgen wird die Gartenstraße vom Bereich Sulgen Mitte bis zur Einmündung Lindenstraße als Tempo-30 Zone ausgewiesen.“

Weiter hieß es in der Vorlage: „Gemäß § 45 Absatz 1 (c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ordnen die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 StVO („rechts vor links“) gelten.

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Im Antrag von SPD/Buntspecht heißt es: „Während die Tempo-30-Zonen, so die uns vorliegenden Rückmeldungen, von den Anwohnern der Straßen positiv aufgenommen wurden, für die sie beschlossen wurden, äußerten Anwohner anderer Straßen, die nicht berücksichtigt wurden, teilweise erheblichen Unmut. Dies äußerte sich in Leserbriefen und der Sammlung von Unterschriften. Letzteres im Umfeld der David-Deiber-Straße in Sulgen. Innerhalb kürzester Zeit waren dort 125 Unterschriften zusammengekommen, die an Oberbürgermeister Thomas Herzog in einer Bürgersprechstunde in Sulgen übergeben wurden.

Hauptargumente der Anwohnerinnen und Anwohner, die von unserer Fraktion geteilt werden, sind die Themen Lärmschutz und Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg, sowie Seniorinnen und Senioren, aber auch für alle anderen Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen.

Wie gegenüber betroffenen Anwohnern zugesagt, stellt die Fraktionsgemeinschaft SPD/Buntspecht nach Ablauf der entsprechenden Frist, hiermit erneut den Antrag auf Tempo-30-Zonen.“

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