SCHRAMBERG – Im Kommunalwahlkampf hat eine Gruppierung vor einigen Wochen für Furore gesorgt mit der Behauptung, die Stadt plane, den Leibbrandplatz abzuholzen und dort Wohnbebauung anzulegen. In einem Interview mit der NRWZ hat Oberbürgermeister Thomas Herzog dies als falsch zurückgewiesen.
Die Aussagen beziehen sich auf Gedanken und Planungsideen, wie ein seit vielen Jahren geforderter Zwei-Richtungs-Verkehr im Schlossbergtunnel umgesetzt werden könnte.
Nach Herzogs Richtigstellung hat sich Hermann Reichert, “Schultheiß“ des Freiamtes Tös Schramberg in einem Leserbrief zunächst im „Schwarzwälder Boten“, dann auch bei uns zu Wort gemeldet und Herzogs Aussage angezweifelt. Wie die Gruppierung bezieht sich Reichert auf eine „Veröffentlichung vom 10.11.2018 unter dem Titel Stadtumbau 2030+“, die Fachbereichsleiter Rudolf Mager aus Anlass eines Stadtspaziergangs zusammen gestellt hatte.
Auf Folie 10, so Reichert, finde sich der Vermerk „Verlust des Leibbrandplatzes zugunsten des Schiltachparkes“. Dort sei auch ein halbrunder Gebäudekörper beziehungsweise eine Fläche über fast die gesamte Platzbreite eingezeichnet. Reichert fragt: „Wie lange läuft die Haltbarkeitsdauer Ihrer kürzlichen überraschenden Aussage? Bis zur OB-Wahl oder länger?“
Die NRWZ hat die Präsentation vorliegen und stellt fest: Reichert hat Recht: Es gibt diese Folie 10. Allerdings gibt es direkt danach auch die Folie 11. Und dort steht: „Ziel: weitgehender Erhalt der Grünanlage am Leibbrandplatz“.

Der Folie 10 geht noch eine andere Folie voraus, die den bisherigen Bebauungsplan im Blick hat. Dabei wird als Nachteil neben anderen herausgehoben, würden diese Pläne umgesetzt, würde dies einen „Flächenbedarf Leibbrandplatz“ bedeuten.
Folie 11 erklärt, genau dies will die Stadtverwaltung nicht. Auf den folgenden Folien in der Präsentation wird gezeigt, wie der Leibbrandplatz bei einem Zwei-Richtungsverkehr weitgehend erhalten werden könnte. Auf Folie 22 beispielsweise wird ein Kreisverkehr dargestellt als „Vorzugsvariante“. Ihr Vorzug gegenüber einer Ampelvariante, bei der die “Zerschneidung“ des Leibbrandplatzes erforderlich wäre: „Integration Leibbrandplatz“.