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„Nach Unfallflucht: Opfer geht es unverändert schlecht, mutmaßlicher Fahrer will nichts mitbekommen haben“, Veröffentlicht: Montag, 19. März 2018, 11.00 Uhr

Nach Unfallflucht: Opfer geht es unverändert schlecht, mutmaßlicher Fahrer will nichts mitbekommen haben

Kann man einen Menschen überfahren und nichts davon mitbekommen? So jedenfalls lautet die Aussage des mutmaßlichen Unfallfahrers, der am frühen Samstagmorgen mit seinem Wagen einen 26-Jährigen bei Schramberg überollt und mehr als 300 Meter mitgeschleift haben soll. Dem Unfallopfer geht es unverändert schlecht.

Der 26-Jährige kämpft in einer Klinik weiter um sein Leben. „Sein Zustand ist unverändert“, so ein Polizeisprecher gegenüber der NRWZ. Es bestehe weiterhin Lebensgefahr.

Der Mann war in der Nacht zu Samstag, gegen 4 Uhr, überfahren worden. Ein 47-Jähriger wird von der Polizei verdächtigt, den Unfallwagen gesteuert zu haben. Demnach war er mit seinem Golf auf der eigentlich in den Nachtstunden für den Fahrverkehr gesperrten Verbindungsstraße „An der Steige” von Schramberg in Richtung Sulgen unterwegs gewesen. Dabei soll er mit seinem Wagen den auf der Straße gehenden 26-Jährigen erfasst haben.

Der 47-Jährige gibt die Fahrt an sich laut dem Polizeisprecher zu. Er erklärt allerdings, von einem Unfall nichts mitbekommen zu haben. Alkohol oder Drogen waren offenbar nicht im Spiel, bestätigt der Polizeisprecher einen entsprechenden Medienbericht. 

Ist das nachvollziehbar? Kann man quasi nüchtern einen Menschen überfahren und nichts davon mitbekommen? Auch in Anbetracht dessen, dass am Unfallort Trümmerteile des Golfs zurück geblieben waren und sich am Auto am nächsten Tag Blut fand? An sich naive Fragen. Der Polizeisprecher lacht leise darüber. So ist das Recht in Deutschland: Dem Beschuldigten ist es gestattet, im Rahmen seines Selbstschutzes zu lügen.

Personen, die zum Unfallhergang Angaben machen können oder sonst in den frühen Morgenstunden des Samstags entsprechende Wahrnehmungen im Bereich der Straße „An der Steige” gemacht haben, werden gebeten, sich umgehend mit der Verkehrspolizei Zimmern o. R. (0741 348790) oder mit dem Polizeipräsidium Tuttlingen (07461 941–0) in Verbindung zu setzen.

 

 

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