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Niedrigwasser in den Bächen: Nichts abpumpen +++ aktualisiert

von Martin Himmelheber (him)
24. August 2020 - Aktualisiert 25. August 2020
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Niedrigwasser in der Schiltach in Schramberg. Abpumpen ist nur mit  Erlaubnis des Landratsamtes  zulässig. Foto: him

Niedrigwasser in der Schiltach in Schramberg. Abpumpen ist nur mit Erlaubnis des Landratsamtes zulässig. Foto: him

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Durch die lang anhaltende Trockenheit führen die Flüsse und Bäche zu wenig Wasser. Die Behörden bitten die Bürger deshalb dringend auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten. In den „Aichhalder Nachrichten“ wird dazu genauer ausgeführt, dass durch die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen zur Gartenbewässerung oder Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen „die ohnehin angespannte Situation noch verschärft werden“ könne.

Das Zusammentreffen von Niedrigwasser, erhöhten Wassertemperaturen und damit steigenden Schadstoff-Konzentrationen verursachten eine große Stress-Situation für die gesamte Gewässerökologie. Der Lebensraum für Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen in den Gewässern werde gefährdet.

Ohne Erlaubnis ist Abpumpen verboten

Wer Wasser aus einem Bach oder Fluss abpumpt, braucht dafür nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg  eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde, sprich des Landratsamtes. „Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen – also ohne Pumpe – ist als sogenannter Gemeingebrauch ohne Genehmigung erlaubt.“ Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen zum Zweck der Wasserentnahme seien generell verboten.

Gartenbau, Forst- und Landwirtschaft dürften, sofern dies aufgrund der Wasserführung unschädlich sei, Wasser aus oberirdischen Gewässern in geringen Mengen entnehmen, heißt es weiter. Wer gegen diese Regelung verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden könne.

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Laut Hochwasserzentrale Baden-Württemberg führen zahlreiche Gewässer im Land Niedrigwasser: Aktuell liege an etwa zwei Dritteln aller Pegel der Wasserstand unter dem
mittleren Niedrigwasser. „Einzelne, örtlich begrenzte Schauer helfen kaum.“

Auch beim Grundwasser herrscht Ebbe

Nach aktueller Mitteilung der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg seien
auch die Grundwasserstände wieder niedrig. Im Schwarzwald sei die Grundwassersituation bereits angespannter als vor einem Jahr. Die LUBW erwarte bis zum Beginn des Winterhalbjahres „keine Erholung des Grundwasserdargebots“.

Fällt im Sommer Regen, werde dieser schnell von der Vegetation aufgenommen. Gleichzeitig verdunsteten geringe Niederschlagsmengen bei Sommertemperaturen rasch. Entsprechend sei davon auszugehen, dass die Grundwasserstände und Quellschüttungen in den kommenden Wochen und Monaten weiter zurückgehen. Nur ergiebige und mehrtägig anhaltende Sommerniederschläge würden die für die Jahreszeit typischen Rückgänge im Grundwasser verhindern, so die Landesanstalt.

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Für Fische wird es gefährlich

Der Gewässerwart des Angelsportvereins (ASV) Schramberg Michael Roth kritisiert im Gespräch mit der NRWZ die illegalen Entnahmestellen durch Wasserschläuche mit Pumpen auch am Lauterbach. „Und das bei Pegelständen an der Messstelle des Regierungspräsidiums Freiburg in Hinterlehengericht von teilweise nur noch 16 Zentimetern.“ Roth weist darauf hin, dass das durchschnittliche Mittelwasser an dieser Messstelle bei 41 Zentimetern.

„Was wird hier den Fischen, die seit Jahren in den Sommermonaten bereits mit zu hohen Wassertemperaturen und generell zu geringen Wasserständen zu kämpfen haben, angetan?“ fragt er. Der Landesfischereiverband rate immer wieder, dass die illegale Waserentnahme angezeigt werden sollten. „Bisher haben wir, der ASV-Schramberg,  noch davon abgesehen“ so Michael Roth abschließend.

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Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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