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Startseite NRWZ.de+

OB-Abschied: Gemeinderatsgeschenk war ok

von Martin Himmelheber (him)
31. Januar 2020
in NRWZ.de+, Schramberg
Lesezeit: 2 Minuten
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Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Als Oberbürgermeister Thomas Herzog am 12. September seine letzte Sitzung leitete, verabschiedete ihn der Fraktionssprecher der Freien Liste Udo Neudeck und überreichte im Namen der Fraktionen von CDU, SPD-Buntspecht, Freie Liste und ÖDP und deren Fraktionsmitgliedern ein aus der eigenen Tasche finanziertes Abschiedsgeschenk an die Familie Herzog: Einen Familienausflug in den Europapark in Rust.

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Udo Neudeck dankt Thomas Herzog. Foto: him

Nicht beteiligt hat sich die Fraktion „Aktive Bürger Schramberg“. In einer Mail an Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer –  Innenminister Thomas Strobl im cc –  hat  der Fraktionsvorsitzende der „Aktiven Bürger“   Jürgen Reuter am 7. September  die Befürchtung  geäußert, damit setze sich der Oberbürgermeister dem Verdacht der Korruption aus. Er hat Schäfer aufgefordert, Herzog vor der Annahme dieses Geschenkes zu warnen, damit dieser seine Zukunft als Insolvenzanwalt nicht gefährdet.

Auf Anfrage antwortete die Sprecherin des RP Heike Spannagel Mitte September, „dass Beamte keine Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen dürfen. Ausnahmen von diesem Verbot sind jedoch möglich, wenn der gegenwärtige oder letzte Dienstvorgesetzte zustimmt.“ 

Die Regierungspräsidentin als Herzogs Dienstvorgesetzte prüfe nun, ob sie der Annahme des Geschenkes zustimmen könne. Herzog habe einen Antrag auf Zustimmung zur Annahme des Geschenks gestellt. „Im Falle eines Abschiedsgeschenkes eines Gemeinderats für einen ausscheidenden Oberbürgermeister kann dabei unter anderem ein Kriterium sein, ob es aus öffentlichen Mitteln oder aus privaten Mitteln einzelner Gemeinderäte finanziert wurde.“

Keine Sorge wegen Befangenheit

Auf Nachfrage der NRWZ teilt das Regierungspräsidium jetzt mit: „Das RP hat der Annahme des Geschenks Anfang Oktober 2019 schriftlich  zugestimmt.“ Nach Lage des Falles sei nicht zu befürchten gewesen, „dass die Annahme der Zuwendung die objektive Ausführung des Beamten beeinträchtigt oder den Eindruck der Befangenheit entstehen lassen könnte“. Zum einen wegen des Umfangs des Geschenks, zum andren weil Herzogs Amtszeit wenig später, nämlich am 3. Oktober, endete. 

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