Der Fall des Friedensaktivisten und Heckler- und Koch-Kritikers Hermann Theisen hat jahrelang die Gerichte beschäftigt. Theisen hatte 2016 eine Petition an den Rottweiler Kreistag geschickt. Das Landratsamt hatte diese Petition aber nicht an die Kreistagsmitglieder weitergeleitet. Dagegen hatte Theisen geklagt und in letzter Instanz von ziemlich genau einem Jahr in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.
In einem ausführlichen Artikel für die „Gemeindezeitung“ befasst sich Schrambergs Ex-Oberbürgermeister Herbert O. Zinell mit diesem Urteil und seinen Auswirkungen auf die Kommunen. Die Gemeinde- oder Kreisräte hätten eine „umfassende Befassungskompetenz“, so Zinell. „Aber wie sollen sie damit umgehen?“

Das Petitionsrecht fußt auf Artikel 17 des Grundgesetzes. Demnach hat jeder das Recht, sich schriftlich „an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden.“ Volksvertretungen seien auch die Kreis- und Gemeinderäte, entschieden die Leipziger Richter.
Ob diese Gremien sich mit der Petition befassen oder die „zuständige Stelle“, das hänge von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung ab. Damit sich diese Gremien mit der Petition befassen können, müssten sie auch an alle Mitglieder weiter geleitet werden, habe das Leipziger Gericht geurteilt.
Zinell erläutert dann, wie Kommunalverwaltungen eine Petition richtig behandeln, damit keine Fehler wie im Fall Theisen passieren. Bürgermeister müssten etwa prüfen, ob sie selbst oder andre zuständig sind und dann entsprechend die Petition bearbeiten oder weiter leiten.
Eine Menge Ärger (und Prozesskosten) hätte sich das Landratsamt sparen können, hätte es sich damals so verhalten. Im Februar 2021 endlich hatte die Geschichte um Theisens Petition ein gutes Ende. Schon im November 220 hatte der Kreistag über die Petition beraten und einen Brief ans Bundeswirtschaftsministerium geschickt. Mitte Januar kam die Antwort, über die der Kreistag schließlich im Februar beriet. Theisen schrieb damals, dass Landrat Wolf-Rüdiger Michel seinem Petitionsbegehren schließlich doch noch derart Rechnung getragen habe, „zeigt eine menschliche Größe, für die ich außerordentlich dankbar bin“.