Bebauungsplanentwurf Kehlenstraße nach Vorgaben des Paragraf 13b Baugesetzbuch. Grafik: Stadt
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Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli entschieden, dass der Paragraf 13b im Baugesetzbuch gegen Europarecht verstößt (wir haben berichtet). Dieser Paragraf ermöglicht Kommunen, bestimmte kleine Baugebiete ohne eigene Umweltprüfung zu genehmigen. Auch für Schramberg könnte das Urteil unangenehme Folgen haben.








Schramberg.  Weiterhin sei aber völlig unklar, wie die Kommunen mit dem Urteil umgehen müssen, so Fachbereichsleiter Bent Liebrich auf Nachfrage der NRWZ. Noch liege die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor. „Solange sind die Konsequenzen für uns noch nicht abzuschätzen.“

Bent Liebrich im Juli im Ausschuss für Umwelt und Technik. Foto: him

Nach der derzeit herrschenden Auffassung betrifft das Urteil alle Verfahren, auch solche, die schon begonnen wurden, fürchtet Liebrich. „Dass es alle neuen Verfahren verhindert, ist klar.“ In Schramberg wäre damit ein Projekt entlang der Mariazeller Straße betroffen.

Sollten auch bereits begonnen Bebauungsplanverfahren, die aber noch nicht abgeschlossen sind betroffen sein, würde sich das Projekt Kehlenstraße in Waldmössingen verzögern. Liebrich weist aber auch darauf hin, dass die Ausnahmeregelung nach Paragraf 13b ohnehin Ende 2024 auslaufen sollte. „Auch ohne das Urteil müsste man bis zum 31.12.2024 durch sein.“

 

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