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Startseite NRWZ.de+

Schulhöfe und Spielplätze in Schramberg bis 21 Uhr offen

von Martin Himmelheber (him)
3. August 2020
in NRWZ.de+, Premium, Schramberg
Lesezeit: 3 Minuten
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Für eine einheitliche Regelung zu den Öffnungszeiten und den Nutzern bei den Spielplätzen und den Schulhöfen  hat jetzt der Gemeinderat  seinen Segen gegeben. Bisher gab es höchst unterschiedliche Regeln, an manchen Plätzen auch noch gar keine.

Zwar sei durch die Neufassung der Polizeiverordnung für Schramberg ein Großteil des öffentlichen Raums durch Rechtsverordnung geregelt, schreibt Fachbereichsleiterin  Susanne Gwosch in einer Vorlage für den Gemeinderat.  An manchen Plätzen fehlten aber  Hinweise auf die Benutzungsordnung. Weil es immer mehr Beschwerden wegen Lärm und ungebührlichen Verhaltens gebe, sei „eine Regelung durch den Gemeinderat notwendig“.

Rechtssicherheit schaffen

Die Interessen der  Anwohner und  der Nutzer widersprächen sich häufig und müssten deshalb geregelt werden. Wichtig sei der Verwaltung, dass Aufenthaltsflächen für alle Bürger zur Verfügung stehen, wann immer das  möglich sei. Es müsse Rechtssicherheit in der Nutzung bestehen, die Sicherheit gewährleistet sein, besonders auch mit Blick auf Vandalismus, Drogenkonsum oder starke Verschmutzungen.

Andererseits hätten sich die gesetzlichen Grundlagen geändert, sodass es nun beispielsweise keine Mittagsruhe mehr gebe. Eine klare, verständliche Beschilderung an allen Plätzen auch durch Piktogramme und gleiche Regeln für gleiche Plätze sei ebenso wichtig wie eine Regelung der Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst und die Polizei, sowie ergänzend eine aufsuchende Jugendarbeit.

Schulen behalten Hausrecht

Wie bei den Spielplätzen gab es bislang auch für die Schulhöfe keine einheitliche Benutzungsordnung. „Um Nutzungszeiten, das Hausrecht der Schule und die Nutzung zu regeln, ist eine Benutzungsordnung notwendig“, so die Verwaltungsvorlage.

In Absprache mit den Schulleitern sei eine Nutzungsordnung entstanden. Dabei  gelte, dass die  Schulhöfe  öffentliche Flächen seien, die grundsätzlich für alle zur Verfügung stehen. Aber die schulische Nutzung gehe immer vor.  Die Regeln sollen transparent und einfach sein, so Gwosch im Rat. Sie sollen mittels Piktogrammen auf einheitlichen Hinweisschildern ablesbar sein.

In Absprache mit den Schulen sollen die Schulhöfe ab 14 Uhr täglich für alle geöffnet sein. Wenn es zu Störungen komme habe die Schule die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.  Die Stadt schätzt, dass die neuen Schilder insgesamt etwa 8000 Euro kosten werden.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln?

In der Diskussion lobte Ralf Rückert (Freie Liste)  den Vorschlag, meinte aber  die Stadt sei dann „aber auch in der Pflicht, die Einhaltung zu kontrollieren“. Er fragte ob der gemeindevollzugsdienst dazu überhaupt in der Lage sei.

Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr berichtete, dass von den zur Verfügung stehenden 2,3 Stellen wegen längerer Krankheiten nur eine Person mit einer halben Stelle unterwegs sei. Johannes Grimm („Aktive Bürger“) sprach sie dafür aus, Spielplätze wie Schulhöfe bis 21 Uhr zu öffnen. Gwosch widersprach und wies darauf hin, dass die Kinder auf den Spielplätzen „nicht so lange unterwegs“ seien wie diejenigen, die die Schulhöfe nutzen wollten.

Fachbereichsleiter Matthias Rehfuß ergänzte, dass die Spielplätze für Kinder bis 14, die Schulhöfe auch für ältere geöffnet seien. Thomas Brantner (CDU) beantragte daraufhin, Spiel und Schulhöfe bis 21 geöffnet zu lassen. Der Rat stimmte dem einmütig zu.

Die Schulen haben weiterhin das Hausrecht

Lara Kiolbassa (SPD-Buntspecht) fragte, ob Lehrer Kinder und Jugendliche wegschicken dürften, wenn beispielsweise nach 14 Uhr eine Klausur geschrieben werde. „Ja, dürfen sie“, so Gwosch, Lehrkräfte und Hausmeister hätten neben den Schulleitern das Hausrecht. Jürgen Reuter („Aktive Bürger“) kritisierte die Öffnungszeit bis 21 Uhr: „So verweisen wir sie von den Schulhöfen und Spielplätzen und schicken sie auf die Straße.“ Eisenlohr entgegnete, es sei schon jetzt eine Verbesserung für die Jugendlichen, die viel mehr Zeiten bekämen.

Auf eine Tennenbronner Spezialität verwies Oskar Rapp (Freie Liste). Dort führe ein öffentlicher Weg über den Schulhof. Wenn  Hunde auf den Schulhöfen verboten seien, dürften dann Leute, die ihren Hund Gassi führten dort nicht mehr durch? Rehfuß verwies auf den Wortlaut der Satzung. Demnach sei der Aufenthalt mit einem Hund nicht gestattet. Drüber laufen schon.

Radeln erlaubt

Reinhard Günter (SPD/Buntspecht) bezog sich auf den Schildentwurf und das Piktogramm dort. Er fand es schwierig, auf dem Tennenbronner Schulhof das Fahrradfahren zu verbieten. „Das ist eine riesengroße Asphaltfläche“, so Günter, da könne man kaum etwas andres als Fahrradfahren.

Spielplätze Gemeinderat Aula Gymnasium 230720 18
Noch nicht ganz eindeutig: Piktogramm mit Fahrrad statt Moped. Foto: him

 

Laut Benutzungsordnung gelte das Verbot für „motorisierte Zweiräder“, klärte die Verwaltung auf und sagte zu, das Piktogramm noch zu ändern. Marcel Dreyer vom JUKS  kündigte an, man werde die Plätze im Auge behalten: „Wenn wir Brennpunkte haben, sind wir da auch unterwegs.“

Der Gemeinderat stimmte einmütig für die neue Benutzungsordnung – mit der beschlossenen Änderung.

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Martin Himmelheber (him)

Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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