Schramberg. Nachdem die Kommunen die Verantwortung für die Festlegung von Verkehrs- und Begegnungsflächen und sonstigen öffentlichen Orten, für die ein – Alkohol- und Pyrotechnikverbot über den Jahreswechsel gelten soll, erhalten hat, hat die Verwaltung nun eine „Allgemeinverfügung der Ortspolizeibehörde der Großen Kreisstadt Schramberg“ erlassen. Darin ist festgelegt, an welchen Plätzen dieses Verbot vom 31. Dezember ab 15 Uhr bis zum 1. Januar 9 Uhr gelten soll.
Der Ausschank und der Konsum von Alkohol sei auf den unten genannten Verkehrs- und Begegnungsflächen verboten. Ebenfalls das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Außerdem sei das Verweilen von Gruppen von mehr als zehn Personen auf diesen Flächen in dieser Zeit verboten
Schramberg (Gesamtstadt):
Alle Schulhöfe im Stadtgebiet einschließlich Berufsschulzentrum mit Turn- und Festhalle und den dazugehörigen Parkplätzen –
Alle Sportplätze im Stadtgebiet inkl. Badschnass (Hallenbad inklusive Parkplatz) und alle öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet.
Schramberg Talstadt:
Schiltachstraße und entlang der B462 Höhe Aldi/Kaufland/Lidl/Fristo/Schloss
Paradiesplatz / B462
Hauptstraße (verkehrsberuhigter Bereich, Fußgängerzone einschließlich Rathausvorplatz und hinterer Rathausplatz)
Marktstraße
An der Steige
Sängerstraße
Park der Zeiten
Berneckstraße, Busbahnhof
Oberndorfer Straße
Schramberg Sulgen:
Sulgen Ortsmitte: Sulgauer Straße, Schramberger Straße, Heiligenbronner Straße, Rottweiler Straße, Aichhalder Straße
Gartenstraße
Hardtstraße
Mariazeller Straße
Lindenstraße
Wittumgelände
Postwiesenpark
Schramberg Waldmössingen
Waldmössingen Ortsmitte: Winzelner Straße, Vorstadtstraße, Seedorfer Straße, Heimbachstraße
Erlebnisbauernhof
Sportplatz Weiherwasengelände einschließlich Abenteuerspielplatz und zugehörige Parkflächen
Römerkastell
Gartenfestplatz
JuPa-Grillplatz (zwischen Waldmössingen und Heiligenbronn)
Kastellhalle mit Parkplatz
Schramberg Tennenbronn:
Hauptstraße Tennenbronn einschließlich Vorplatz Ortsverwaltung und Dorfplatz (Tennenbronn)
Kurpark an der Grundschule Tennenbronn
Gästetreff Remsbachhof (Affentälestraße, Tennenbronn)
Feriendorf Tennenbronn
Festhalle inklusive Parkflächen
Dorfweiher mit angrenzenden Fläche.
Hier findet man die Allgemeinverfügung zu 17b Corona Verordnung (schramberg.de) mit der ausführlichen Begründung.
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