Ruja Ignatovas berühmtes Penthouse in London steht, wie berichtet, zum Verkauf. Ignatova, die Crypto-Queen und OneCoin-Erfinderin, hatte das sündteure Penthouse in London und eine einfachere Wohnung im selben Gebäude im Jahr 2016 für etwa 20 Millionen Euro gekauft. Das Geld soll aus Deutschland stammen. Und zwar von Menschen, die auf Ignatovas OneCoin-Schwindel hereingefallen waren und teure Bildungspakete gekauft haben.
Der Londoner Immobilienmakler Knight Frank hatte das Penthouse Anfang Januar auf seiner Homepage angeboten, kurz nachdem Rechtsanwälte Ignatova als die Eigentümerin in en britischen Dokumenten angegeben hatten.

Ruja Ignatova als Verkäuferin? Nein, die Staatsanwaltschaft Bielefeld
Wer hat das Verkaufsangebot veranlasst? Manch einer hat spekuliert, Ignatova selbst könne aus irgendeinem Versteck heraus versuchen, über den Verkauf zu Geld zu gelangen. Höchst unwahrscheinlich, denn so würde sie die Fahnder nicht nur vom FBI und Interpol auf ihre Spur führen.
In Wahrheit hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld den Verkauf in Auftrag gegeben. Das berichtet die BBC am Freitag. Das macht auch Sinn. Aufgrund der Anklage der Bielefelder Staatsanwaltschaft muss sich seit August 2022 erneut Rechtsanwalt Martin B. aus München vor dem Landgericht Münster unter anderem wegen Geldwäsche verantworten.
B., der von Anfang an mit Ignatova und OneCoin in Verbindung stand und für sie gearbeitet hat, soll nämlich die 20 Millionen Euro nach London für den Kauf des Penthouses geschleust haben. Rechtsanwalt B. bestreite bislang die Vorwürfe.
Angebot verschwunden
Nachdem verschiedene Medien in Großbritannien über den Penthouse-Verkauf und die Registrierung berichtet hatten, verschwand das Angebot von Knight Frank von dessen Homepage.
Eine Person, die sich seit Jahren mit OneCoin kritisch beschäftigt, hatte zuvor aber eine Anfrage an das Unternehmen gerichtet und ihr Kaufinteresse bekundet. Am 16. Januar hat Knight Frank auch geantwortet und einen Besichtigungstermin angeboten. Auch wollte die Mitarbeiterin einen Spezialisten hinzuziehen, um die Finanzierung der restlichen 2,5 Millionen Pfund zu arrangieren.
Knight Frank war auch als Makler für Ignatova aktiv
Knight Frank hatte im Frühjahr 2016 auch das Penthouse an Ignatova verkauft, wie aus Prozessakten in den USA hervorgeht. In einer E-Mail von 23. März 2016 bestätigte eine Mitarbeiterin von Knight Frank der „lieben Dr Ignatov“, dass die Verkäufer des Penthouses ihr Kaufangebot in Höhe von 13,6 Millionen Pfund angenommen haben.

Außer der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist auch Rechtsanwalt Jonathan Levy stark am Verkauf des Penthouses interessiert. Levy vertritt OneCoin Opfer und hofft, mit dem Geld aus dem Verkauf könnten die Opfer zumindest teilweise entschädigt werden. Die Anwälte, die die Eintragungen in Guernsey vorgenommen hatten, versichern in einem Brief an Levy ihre Kanzlei „handle und habe nie für Ruja Ignatova gehandelt“.
Außerdem seien sie am Verkauf des Penthouses im Abbots House nicht beteiligt“. ( …does not act and has never acted for Ms Ruja Ignatova. Furthermore, we do not act for any party in respect of the sale of the property at 11 Abbots House, St. Mary Abbots Terrace, London W14 8NU)
Mahnung von der Steuerbehörde
Ruja Ignatova hat das Penthouse nur ganz kurz genutzt. Nach einer Vorladung durch die Londoner Polizei im Jahr 2016 war sie nie mehr nach London gekommen. Am 25. Oktober 2017 war sie nach einem Flug nach Athen untergetaucht und ward nie mehr gesehen.
Doch der Stadtbezirk von Kensington und Celsea schickte ihr nichtsdestotrotz am 23. Oktober 2018 eine Erinnerung, dass nämlich ihre Council Tax fällig sei. 514 Pfund und 34 Pennies möge sie doch bitte überweisen.
Geld für die Opfer?
Deutlich mehr Geld schuldet die in Schramberg aufgewachsene Crypto-Queen allerdings den britischen OneCoin-Opfern. Die BBC schätzt das Investoren hier mehr als 100 Millionen Pfund verloren haben. Aber auch in Deutschland haben OneCoin-Anhänger wohl mehrere hundert Millionen Euro verloren. Allein über die Firma IMS bei Münster sollen in gut einem Jahr zwischen 2015 und 2016 etwa 320 Millionen Euro geflossen sein.
Der Bielefelder Staatsanwalt Gerald Rübsam hat gegenüber der BBC erklärt, seiner Behörde gehe es in erster Linie darum, zu verhindern, dass Geld zurück an diejenigen fließe, „die den Schwindel aufgezogen haben“. Es gehe darum Gelder wegzunehmen, die durch Verbrechen zusammengekommen seien. Ob und wie später die Opfer entschädigt werden können, müsse man abwarten.
Update 30. Januar: Staatsanwaltschaft schon seit November 21 dran
Im Gespräch mit der NRWZ hat Oberstaatsanwalt Gerald Rübsam aus Bielefeld am Montag berichtet, seine Behörde habe bereits im Jahr 2021 „im Wege der Rechtshilfe“ bei den Behörden auf der Insel Guernsey eine Art „einstweiliger Verfügung“, eine „restraint order“, erwirkt. Demnach durften die dortigen Gesellschaften, die das Penthouse im Abbots House verwalten, die Liegenschaft nicht mehr verkaufen. Mit den jüngsten Meldungen um den Grundbucheintrag von Ruja Ignatova habe das alles „gar nichts zu tun“, so Rübsam denn die “restraint order“ datiert vom 4., November 2021.
„Wir wussten schon lange von der Immobilie in London“, so der Oberstaatsanwalt. Und zwar wegen der Ermittlungen gegen den Münchner Rechtsanwalt Martin B.. Dieser soll laut Anklage bekanntlich für Ignatova die etwa 20 Millionen Euro von Deutschland nach London für den Penthousekauf geschleust haben. Das Geld stamme aus dem mutmaßlichen OneCoin Betrug, so der Vorwurf. Anwalt B. muss sich seit August erneut vor dem Landgericht Münster unter anderem wegen des Vorwurfs der Geldwäsche verantworten.

Wie es zu dem Verkaufsangebot bei Knight Frank kam? Die Verwaltungsgesellschaften auf Guernsey wollten die teure Immobilie nicht mehr weiter verwalten. Das sei unwirtschaftlich. Die Bielefelder Staatsanwaltschaft habe vor etwa zwei Wochen von dem Verkaufsangebot erfahren. Dann, um den 16. Januar herum, sei es wieder von der Seite von Knight Frank verschwunden, so Rübsam. Weshalb wisse er nicht. Das sei auch Sache der britischen Behörden.
Ob Opfer in Deutschland von einem möglichen Verkaufserlös etwas haben werden, sei ungewiss. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hätte nichts gegen einen Verkauf, allerdings nur zu „marktüblichen Preisen“. Wie viel Geld dann tatsächlich nach Deutschland kommt, ob es andere Anspruchsberechtigte geben werde, das sei sehr schwierig zu sagen. Er kenne die entsprechenden Regeln in Großbritannien oder Guernsey nicht, so Rübsam. Wie berichtet, hat auch der Londoner Rechtsanwalt Jonathan Levy für seine Mandanten schon Ansprüche erhoben.