Der Landtagskandidat der Linken, Sven Pfanzelt, beklagt, die Stadt Schramberg habe ihm nicht rechtzeitig eine Sondernutzungserlaubnis für einen Stand erteilt. Deshalb habe er am Freitag, 26. Februar keinen Infotisch für die Wählerinnen und Wählern zur Landtagswahl durchführen können. Die Stadtverwaltung widerspricht. Pfanzelt habe die Erlaubnis mündlich erhalten.
Der Kandidat beschreibt die Angelegenheit so: Am Montag 22. Februar habe der Kreisverband der Linken Schwarzwald-Baar-Heuberg beim Ordnungsamt Schramberg die Genehmigung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Infotisch zur Landtagswahl beantragt. „Nachdem bis Donnerstag seitens des Ordnungsamtes Schramberg keine Sondernutzungserlaubnis postalisch erteilt wurde, nahm Sven Pfanzelt telefonisch Kontakt auf. „Nach mehrmaligen Versuchen versicherte eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, dass sie sich darum kümmert.“
Der Infotisch sei für den Zeitraum von 15 bis 16 Uhr angemeldet worden. Das Ordnungsamt habe die Sondernutzungserlaubnis als PDF-Datei, per Mail und ohne Siegel mit fehlendem Datum am Freitag, 26. Februar um 16.40 Uhr zugesandt. Zu einem Zeitpunkt also, an dem der Stand bereits wieder abgebaut sein sollte. „Aufgrund fehlender Erlaubnis konnten wir leider keinen Infotisch in Schramberg durchführen. Dies führte dazu, dass wir den Wählerinnen und Wählern zur Landtagswahl keinen persönlichen Kontakt mit ausreichend Abstand zu unserem Landtagskandidaten Sven Pfanzelt, ermöglichen konnten“, beklagt die Linke.
Die Demokratie bröckelt – weil ein Stempel fehlt
„Ich hätte nicht geglaubt, dass so etwas in einer Demokratie möglich ist. Sie bröckelt bereits vor Ort. Es kann doch nicht sein, dass ein Ordnungsamt einer Stadt oder Gemeinde fünf Tage benötigt, um eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen.“ Er fordere die Stadt Schramberg auf, diesen Fall aufzuarbeiten, sodass dies in Zukunft nicht wieder vorkomme.
Gesetz sagt: Mündliche Genehmigung reicht
Auf Nachfrage der NRWZ erläutert die Sprecherin der Stadt Schramberg, die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes habe Pfanzelt mündlich am Telefon die Erlaubnis erteilt, „dass er den Stand wie gewünscht aufstellen kann“. Zudem habe sie auf Wunsch von Sven Pfanzelt zugesagt, die Erlaubnis per Mail zu bestätigen. Sie habe „jedoch darauf verwiesen, dass der mündliche Verwaltungsakt bereits ausreichend“ sei.
Dazu verweist die Sprecherin auf Paragraf 37 Absatz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes: „Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.“ Die Bestätigung per Mail sei wie versprochen, erfolgt. Das Datum befindet sich oben rechts. Auch das Siegel sei nicht notwendig, es reichte ja bereits der mündliche Verwaltungsakt.
Lokale Angebote
„Die Erteilung mündlicher Erlaubnisse (insbesondere für Wahlstände, etc.//Sondernutzungen) ist gängige Praxis – die Parteien kennen dies und wissen, dass hieraus keine Probleme resultieren“, schreibt die Sprecherin weiter. Die Stadtverwaltung bedaure, dass Herr Pfanzelt nun heute auf die Presse zugehe und nicht zuerst das Gespräch mit der Verwaltung suche.