Einstimmig beschlossen hat der Schramberger Gemeinderat die aktualisierte Fassung der Vereinsförderrichtlinien. In der neuen Fassung gibt es ein paar Klarstellungen. So werden Vereine, die „überwiegend die Geselligkeit ihrer Mitglieder zum, Ziel haben“ nicht gefördert. Auch Fasnetsbekleidung, Reparaturen von Instrumenten, die Renovierung von Vereinsräumen oder Gebühren der Stadt seien nicht förderfähig.
Ebenfalls kein Geld gibt es für Uniformen mit Ausnahme der Musikvereine, weil diese auch bei öffentlichen Anlässen auftreten. Ebenfalls von der Förderung ausgenommen sind, politische Vereinigungen, Kirchen und kirchliche Vereinigungen und Fördervereine, die andere Vereine unterstützen. Aktualisiert hat die Verwaltung auch die Vorgaben wie Anträge gestellt und bis wann abgerechnet werden muss.
Mindestzahl 7
Unklar war nach der Vorberatung im Verwaltungsausschuss noch, wie viele Mitglieder ein Verein mindestens haben muss. Fachbereichsleiterin Susanne Gwosch verwies auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Dort sei die Mindestzahl bei Gründung mit sieben Mitgliedern genannt. Die bisher vorgesehene Zahl 10 wird nun auf 7 reduziert.
Vor der Beratung und Verabschiedung hatte die Verwaltung die Vereine und Stadtverbände angehört und deren Stellungnahmen dem Rat auch vorgelegt.