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„„Was ist im Rat nichtöffentlich?““, Veröffentlicht: Freitag, 6. März 2020, 0.10 Uhr

„Was ist im Rat nichtöffentlich?“

Immer wieder kommt das Thema der Nicht-Öffentlichkeit von Ausschuss- und  Gemeinderatssitzungen in Schramberg auf. Am vergangenen Samstag hat dazu der Fraktionssprecher der „Aktiven Bürger“, Jürgen Reuter einen Leserbrief im Schwarzwälder Boten veröffentlicht: „Ein Drittel wichtiger Themen ‚nichtöffentlich‘“ – so lautete die Überschrift zu diesem Leserbrief, den die Redaktion gleich zwei Mal abgedruckt hat. „Diese Behauptung trifft nicht zu“, so Fachbereichsleiter Uwe Weisser nach Auswertung von Gemeinderatstagesordnungen der letzten drei Jahre.

Reuter macht sich in seinem Leserbrief für „Transparenz“ und eine „freie Presse“ stark und  fragt, ob wir „an der Seite von Donald Trump und Wladimir Putin“ stünden, wenn „in Schramberg mehr als ein Drittel der Themen nichtöffentlich vorberaten oder gar entschieden wird, und die Oberbürgermeisterin dazu aufruft, Leserzuschriften zu unterlassen“?

Was sagt die Gemeindeordnung?

Die NRWZ hat nachgefragt und wollte von Fachbereichsleiter Uwe Weisser wissen, welche Dinge nichtöffentlich beraten werden, und ob Reuters Behauptung, mehr als ein Drittel der Beratungen und Entscheidungen geschehe nichtöffentlich, zutrifft. Von OB Eisenlohr wollten wir wissen, in welchem Zusammenhang sie aufgefordert hat, Leserzuschriften zu unterlassen.

Weisser geht zunächst auf die Gemeindeordnung ein: „Zu den wesentlichen Grundsätzen der Gemeindeverwaltung gehört die Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderats.“ In Paragraph 35 der Gemeindeordnung (GemO) werde dies bestimmt. „Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern.“ Über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Das sind zum Beispiel Personal- und Grundstücksangelegenheiten. Niemand möchte in der Zeitung lesen, dass die Stadt ihm ein Grundstück verkauft hat oder man seine Bewerbung abgelehnt hat.

Laut Gemeindeordnung sind auch Sitzungen der beschließenden Ausschüsse öffentlich. Die der beratenden Ausschüsse und die der Vorberatung dienenden Sitzungen der beschließenden Ausschüsse dagegen sind in der Regel nichtöffentlich.

In Schramberg sind entgegen dieser Möglichkeit der Gemeindeordnung alle Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich – mit Einschränkung der Gegenstände, die zwingend nichtöffentlich zu behandeln sind – siehe oben.

Stadt wertet die Sitzungsverläufe von drei Jahren aus

Weisser betont, es sei „nicht zutreffend, was Herr Reuter über die Anzahl beziehungsweise das Verhältnis der im Gemeinderat und in den Ausschüssen öffentlich und nicht-öffentlich beratenen Tagesordnungspunkte“  in seinem Leserbrief schreibe. Weisser hat die Sitzungsläufe der letzten drei Jahre des Gemeinderats ausgewertet.

Er kommt zu diesem Ergebnis: „In den Jahren 2017 bis 2019 wurden in den Sitzungen des Gemeinderats (GR), des Verwaltungsausschusses (VA)und des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) insgesamt 630 Tagesordnungspunkte (TOP) öffentlich und 158 TOP nicht-öffentlich beraten. Von den 158 in nicht-öffentlichen Sitzungen beratenen TOP mussten 92 TOP zwingend nicht-öffentlich beraten werden, da es sich um Personalentscheidungen oder Sachverhalte gehandelt hat, die das berechtigte Interesse Einzelner tangiert haben. Auch beim verbleibenden Rest von 66 TOP gab es Gründe (zum Beispiel das öffentliche Wohl) für deren nichtöffentliche Behandlung. Eine Analyse dieser Gründe wäre aber zu aufwändig.“

Auswertung: Stadt Schramberg

Das Verhältnis von öffentlich (630) und nicht-öffentlich (158) beratenen TOP liegt demnach bei 25 Prozent. Bei Berücksichtigung der nicht-öffentlich beratenen TOP über Personalthemen und der Themen mit  berechtigten Interessen Einzelner (92) liegt die Quote bei einem verbleibenden „Rest“ von 66 TOP bei acht Prozent, bezogen auf die Gesamtzahl von 788 Tagesordnungspunkten. Weisser abschließend: „Selbst wenn man nun unterstellen würde (was nicht zutrifft), dass 66 TOP hätten öffentlich beraten werden können, liegt die Quote weit unter der von Herrn Stadtrat Reuter unterstellten Quote von ‚mehr als einen Drittel‘.“

Der Wunsch nach dem direkten Gespräch

Reuters Vorwurf, OB Eisenlohr habe aufgerufen, „Leserzuschriften zu unterlassen“, bezieht sich wohl auf ein Zitat aus ihrer Ansprache beim  Neujahrsempfang am 12. Januar. Dort habe sie „darum geworben, dass die Bürgerschaft direkten Kontakt mit der Verwaltung beziehungsweise mit ihr persönlich  aufzunehmen soll“, so Weisser.

Eisenlohr sagte damals: „Falls Sie für 2020 den Vorsatz gefasst haben sollten, gelassener zu leben, hier ein kleiner Tipp von mir: Bevor Sie wutentbrannt einen Leserbrief schreiben und sich – genau wie ich, wenn ich diesen Leserbriefe dann lese – tagelang und in tausend Gesprächen aufregen, suchen Sie doch einfach den direkten Kontakt!“ Sie erwähnte die vielfältigen Kontaktmöglichkeiten per Brief, per E-Mail, per Facebook, Telefon, Whatsapp …

Für Weisser ist nicht nachvollziehbar, wie „Reuter hier einen Aufruf erkennt, ‚Leserzuschriften zu unterlassen‘“. Es sei die „unmissverständliche und aufrichtige Bitte oder auch Empfehlung der Oberbürgermeisterin, einen anderen, nämlich den beschriebenen Weg der Kommunikation mit der Verwaltung beziehungsweise der Oberbürgermeisterin zu suchen.“

 

 

https://www.nrwz.de/schramberg/was-ist-im-rat-nichtoeffentlich/255565