„Auf diese Frage hat sich Joschka Joos schon gefreut“, scherzte Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT). Unter „Anfragen“ hatte sich Mirko Witkowski (SPD-Buntspecht) gemeldet. Er wollte wissen, wie es mit dem Paragrafen 13b Baugesetzbuch weitergehe.
Schramberg. Er habe gelesen, es gebe auf Bundesebene eine neue Entwicklung. Zwar solle der Paragraf, der ein erleichtertes Bebauungsplanverfahren in kleinen Gebieten zur Abrundung ermöglichte, aufgehoben werden. Andererseits wolle das Bundesbauministerium einen Weg eröffnen, dass Kommunen 13b-Verfahren, die vor Ende 2022 begonnen wurden, zu Ende führen können. „Was ist der Stand bei uns“, wollte Witkowski wissen.
Büros sollen “Füße stillhalten”
Stadtplaner Joos berichtete, das Bundesbauministerium habe tatsächlich einen solchen Vorschlag gemacht, damit Kommunen begonnene Verfahren trotz des Bundesverwaltungsgerichtsurteils noch umsetzen können. “Aber derzeit weiß keiner irgendetwas.“ Bundesrat und Bundestag müssten eine solche Regelung beschließen. Das könne bis Anfang 2024 dauern.
In der letzten Ausschusssitzung habe das Gremium ja beschlossen, die beiden Verfahren Kehlenstraße und Gründlesee im Regelverfahren weiter zu führen. Inzwischen habe er die Planungsbüros angerufen und gebeten „die Füße still zu halten und abzuwarten, ob wir doch nach dem beschleunigten Verfahren weiter machen können.“ Die Ausschussmitglieder nahmen‘s mit Schmunzeln zur Kenntnis.