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Startseite Service-Thema

Alternativen zur Gasheizung: Nachfrage um bis zu 326 Prozent gestiegen

Sonderthema: Bauen & Wohnen

von Promotion
16. Juli 2022
in Service-Thema, Titelmeldungen
Lesezeit: 13 Minuten
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Symbol-Foto: iStock

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(Anzeige). Die Sorge vor einem möglichen Gasstopp aus Russland und entsprechend steigenden Preisen bringt offenbar viele Menschen dazu, sich nach Alternativen zur Gasheizung umzusehen. Dies hat eine Auswertung des Verbraucherportals Vergleich.org ergeben – eines unserer Themen in dieser Ausgabe von Bauen & Wohnen.

Ein Sonderthema mit freundlicher Unterstützung durch:

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Tipps für Käufer und Erben von Bestandsimmobilien

Ein neuer Leitfaden bietet alle Informationen rund um den Kauf oder die Erbschaft von bestehenden Gebäuden. Er bietet Hinweise zu Finanzierung, Kaufvertrag, Grundbucheintrag, Notartermin, energetische Sanierung und vielem mehr.

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Beratung am Esstisch. Foto: Zukunft Altbau

Wer ein Haus kauft, erbt oder überschrieben bekommt, kann sich über den Besitz eines wertvollen Eigentums freuen. Doch bis dahin ist einiges zu tun – unter anderem die Finanzierung, der Eintrag ins Grundbuch und der Termin beim Notar. Ältere Häuser genügen zudem oft nicht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, was die Wärmedämmung und Heizung angeht. Was Käuferinnen und Käufer sowie Erbende von Immobilien alles beachten müssen, zeigt nun ein neuer digitaler Leitfaden. Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hat den Online-Ratgeber erstellt. Er ist kostenfrei zugänglich unter www.haus-kaufen-erben.de.

Wer eine Immobilie kauft oder erbt, hat meist alle Hände voll zu tun. Beim Kauf muss man etwa klären, ob es ein Haus oder eine Wohnung sein soll, wie viele Quadratmeter Wohnfläche gebraucht werden und welcher Kostenrahmen maximal möglich ist. Bei einer Erbschaft entfallen viele dieser Fragen. Dafür kann man mit einem Gebäude etwa einen Kredit erben oder findet sich unversehens in einer verschuldeten Erbengemeinschaft wieder. Auch ein Blick in den Bebauungsplan lohnt sich immer – vielleicht ist auf dem Grundstück eine Erweiterung, eine Aufstockung oder sogar ein weiteres Gebäude erlaubt.

Neben Finanzierung und Kauf sollte die energetische Sanierung mitgedacht werden

Angesichts der steigenden Energiekosten steht bei vielen die energetische Sanierung auf der Tagesordnung. Dabei geht es nicht nur um energetische Nachrüstpflichten wie die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen, die Dämmung der obersten Geschossdecken und der Austausch von Heizungen, die älter als 30 Jahre sind.

Gebäude müssen in den nächsten zwanzig Jahren klimaneutral werden, deutschlandweit bis 2045, in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bis 2040. Um dies zu erreichen, braucht es die Ertüchtigung der Gebäudehülle und den Einbau von Heizungen auf der Basis erneuerbarer Energien.

Informationen individuell zusammenstellen und teilen

Der neue Online-Leitfaden von Zukunft Altbau bietet wertvolle Tipps und Hinweise zu dem gesamten Themenkomplex Kauf und Erbe von Immobilien. Nutzerinnen und Nutzer der Seite können einzelne Kapitel zu einer eigenen Merkliste hinzufügen, individuelle Notizen ergänzen und Immobilienobjekte hinterlegen. Das funktioniert maximal datensparend: Zur Nutzung der individuellen Funktionen ist keine persönliche Anmeldung und kein Login nötig. Das erneute Aufrufen und Teilen der gesammelten Inhalte erfolgt über einen automatisch generierten, individuellen Link, den man per E-Mail entweder an sich selbst versenden oder mit anderen teilen kann.

alternativen zur gasheizung nachfrageanstieg top 5

Alternativen zur Gasheizung: Wofür die Nachfrage am stärksten gestiegen ist

Jüngst informierte der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller, dass eine Verdreifachung der Gaspreise bis 2023 nicht unrealistisch sei. Vor diesem Hintergrund suchen immer mehr Menschen nach einer Alternative zur Gasheizung. Das Portal Vergleich.org wollte daher wissen: Wie stark hat sich die Nachfrage nach Gasheizungs-Alternativen in letzter Zeit erhöht? Dazu wurden die Online-Suchanfragen vom Mai 2022 mit den Suchanfragen vom Juni 2022 verglichen.

Das Ergebnis: Die Nachfrage nach diversen Alternativen zur Gasheizung ist teilweise um über 300 Prozent angestiegen!

Auf Platz 1: Der Ölradiator!

Die Nachfrage nach Ölradiatoren stieg von 85.800 Online-Suchanfragen im Mai 2022 auf 365.960 Suchanfragen im Juni – eine riesige Steigerung von plus 326,53 %! Beim Ölradiator handelt es sich um eine Lösung zur Zusatzheizung, die mit Strom arbeitet. Ein spezielles Thermoöl verteilt die Wärme im Inneren des Heizkörpers, die dann über die rippenförmige Außenhülle an die Umgebung abgestrahlt wird.

Anders als bspw. bei einem Heizlüfter wird hier nicht nur die Luft erwärmt, sondern auch Gegenstände, was den Heizkomfort erhöhen kann. Ein Nachteil ist der hohe Stromverbrauch des Ölradiators. Dadurch eignet er sich eher als Zusatzheizung und weniger dazu, durchgehend zu heizen.

Auf Platz 2: Die Elektroheizung!

Mit einer Steigerung der Nachfrage um 125,15 % (169.730 Online-Suchanfragen im Mai 2022, 382.150 Suchanfragen im Juni 2022) landet die Elektroheizung auf Platz 2 der Auswertung.

Elektroheizungen funktionieren mit elektrischer Energie, die einen Leiter durchfließt, welcher einen hohen Widerstand bildet. Die so gewonnene Wärme wird dann entweder direkt durch ein Gebläse an die Luft abgegeben oder in einem Material wie bspw. Keramik oder Öl gespeichert und nach und nach freigesetzt.

Die Installation ist recht einfach und die Modelle verfügen über einen geringen Wartungsaufwand und eine hohe Lebensdauer. Allerdings haben sie einen sehr schlechten Wirkungsgrad und hohe Betriebskosten.

Auf Platz 3: Der Heizlüfter!

Ein Heizlüfter saugt zunächst kalte Luft ein und erwärmt diese dann entlang der Drähte eines Heizelements. Die Geräte sind sehr einfach in der Montage, flexibel einsetzbar und platzsparend. Allerdings fressen sie auch viel Strom, haben einen recht niedrigen Wirkungsgrad und das laute Betriebsgeräusch kann unangenehm sein.

Die Suchanfragen zu dieser Gasheizungs-Alternative steigerten sich von 144.710 im Mai 2022 auf 285.720 im Juni 2022 – ein Anstieg von 97,44%.

Auf Platz 4: Die Infrarotheizung!

Im Gegensatz zu den meisten anderen Heizungs-Alternativen erwärmen Infrarotheizungen nicht die Umgebungsluft, sondern feste Gegenstände. Daher werden sie meist an einer Wand oder Decke angebracht. Das hat den Vorteil, dass die Wärme länger gespeichert werden kann und auch keine unangenehme Luftzirkulation entsteht. Allerdings müssen für den Verbau einer Infrarotheizung die passenden Bedingungen im Raum gegeben sein, weshalb man sich hier am besten von einem Fachmann bzw. einer Fachfrau beraten lässt.

Die Nachfrage nach Infrarotheizungen stieg im Juni 2002 (666.410 Online-Suchanfragen) im Vergleich zum Mai (349.860 Online-Suchanfragen) um 90,48%.

Auf Platz 5: Der Pelletofen!

Wie der Name schon sagt, werden Pelletöfen mit Holzpellets beheizt. Diese fallen aus einem integrierten Lagerfach automatisch in den Ofen, sodass nicht ständig nachgefüllt werden muss – ein Vorteil im Vergleich zum Kaminofen. Zum Aufstellen eines Pelletofens sind ein Schornstein sowie eine feuerfeste Bodenplatte und etwas Abstand zu Möbeln und Wänden nötig.

Die Nachfrage nach Pelletöfen stieg von 376.460 Online-Suchanfragen im Mai 2022 auf 472.800 Online-Suchanfragen im Juni 2022 – eine Steigerung von 25,59 %.

Vertiefende Informationen hier.

fotovoltaik
Platz ist auf jeder Hütte: eine

Fotovoltaikanlagen lohnen sich jetzt noch mehr

Bundestag beschließt Verbesserungen bei der Solarstromförderung

Fotovoltaikanlagen liefern klimafreundlichen Strom und machen unabhängiger von den steigenden Energiekosten. Nun werden sie auch wirtschaftlich wieder attraktiver. Wer sich eine Solarstromanlage auf das Dach installieren lässt, erhält künftig eine höhere Einspeisevergütung. Das hat der Bundestag Anfang Juli 2022 beschlossen.

Gewinne von sechs Prozent pro Jahr sind auch bei vorsichtiger Kalkulation möglich. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Dabei gilt: Je höher der Anteil des selbst verbrauchten Stroms ist, desto höher der Gesamtgewinn. Eine weitere Neuerung sind reine Volleinspeiseanlagen mit einer noch höheren Vergütung. Freuen wird die Anlageneigentümer auch der Abbau bürokratischer Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere steuerliche Vereinfachungen. Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters, rät dazu, sich so schnell wie möglich eine Fotovoltaikanlage zu beschaffen. Möglichst groß sollte sie außerdem sein. Interessenten sollten sich jedoch auf längere Lieferzeiten einstellen. Abwarten lohne sich nicht, der Zustand werde noch einige Jahre weiter bestehen.

Eine Fotovoltaikanlage lohnt sich jetzt noch mehr: Der Strom vom Dach wird zum Teil selbst verbraucht, etwa für die Beleuchtung, elektrische Geräte und das Elektroauto. Das reduziert den eigenen Treibhausgas-Fußabdruck, verringert die Stromrechnung und entlastet die Stromnetze. Den Teil des Stroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz ein und leisten damit einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.

Einspeisung und Eigenverbrauch attraktiver

Sowohl die Einspeisung als auch der Eigenverbrauch sind profitabler geworden. Stichwort Einspeisung: Fotovoltaikanlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung ist nun von 6,24 Cent auf 8,6 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom gestiegen. Das ist ein Plus von 37 Prozent. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,5 Cent. Das erhöht die Einnahmen der Anlage.

Positiv für künftige Anlageneigentümer ist außerdem, dass die monatliche Verringerung der Vergütung für Neuanlagen, genannt Degression, bis 2024 ausgesetzt ist und danach nur noch halbjährlich mit einem Prozent erfolgt. „Lieferengpässen und Handwerkermangel wird so Rechnung getragen“, erklärt Pöter. „Aktuell dauert es von der Bestellung bis zur Lieferung mehr als ein halbes Jahr. Hauseigentümer können nun damit planen, dass die Vergütung bei Lieferung der Anlage immer noch gleich hoch ist.“

Neben der Einspeisevergütung kommen weitere Einnahmen in Form von geringeren Stromkosten hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom vom Dach ohne weitere Maßnahmen wie etwa die Zeitsteuerung von Elektrogeräten 25 Prozent des Strombedarfs im Haushalt decken. Und dieser Eigenverbrauch ist äußerst lukrativ. Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart den Kauf von teurem Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung ist von rund 16 Cent netto pro Kilowattstunde im vergangenen Jahr auf rund 19 Cent gestiegen.

Anlagenkosten gestiegen, Strompreis aber auch

Die Gründe: Zwar sind die Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, jedoch hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Fotovoltaikanlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten aktuell im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversorger dagegen rund 31 Cent netto. Anfang vergangenen Jahres lagen die Werte noch bei 10 Cent Erzeugungskosten und 26 Cent Strompreis. Mit Solarstrom vom Dach versorgt man sich jetzt also immer profitabler. Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Fotovoltaikanlage. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch zudem immer lukrativer.

Eigentümer sollten daher möglichst viel Solarstrom selbst nutzen. Ein Beispiel sind elektronische Geräte mit Zeitschaltuhr wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die in der Mittagszeit laufen. Tagsüber aufgeladene Elektroautos können den Eigenverbrauch noch deutlicher erhöhen. Auch stationäre Solarstromspeicher im Haus steigern den Anteil des selbst genutzten Solarstroms, indem er mittags gespeichert und abends verbraucht wird. Sie und Elektroautos erhöhen den Anteil des eigenen Solarstroms am Stromverbrauch auf bis zu 60 Prozent. Die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen sinkt also. Gut sind auch nach Ost und West ausgerichtete Dachflächen. Belegt man beide mit Fotovoltaikmodulen, ergibt sich eine größere genutzte Dachfläche, in Summe also mehr Solarstrom und einen in die Morgen- und Abendstunden verlängerten Ertrag für eine höhere Deckung des Strombedarfs im Haus.

Mit größeren Anlagen für die Zukunft gerüstet

Bedacht werden sollte: Je mehr Kilowatt man auf das Dach packt, desto günstiger wird der Einkauf pro Kilowatt installierter Leitung. Anlagen mit deutlich über zehn Kilowatt installierter Leistung sind bereits für 1.200 Euro pro Kilowatt zu haben. Die Solarstromkosten sinken daher auf rund zehn, elf Cent pro Kilowattstunde. „Wer ein geeignetes Dach hat, sollte sich daher ruhig für eine größere Anlage entscheiden. Zwar ist sie etwas weniger profitabel, da auch die verbesserte Einspeisevergütung nicht ganz kostendeckend ist“, sagt Pöter. „Hier sollten Hauseigentümer aber an die Zukunft denken und berücksichtigen, dass sie künftig verstärkt Wärmepumpen und Elektroautos nutzen werden. Das wiederum erhöht die äußerst profitable Selbstnutzung des Solarstroms und deckt einen größeren Teil des Strombedarfs im Haus ab. Dies ist auch die kostengünstigste Art, sich von Strompreiserhöhungen unabhängig zu machen.“ Wichtig ist daher, die Kapazität des Daches für die Solarmodule auszuschöpfen, diese machen inzwischen auch nur noch 40 Prozent der Kosten einer Solaranlage aus.

Weitere Neuerung: Volleinspeisung besser gefördert, Anlagenmix möglich

Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Strom einzuspeisen, wird besonders gut gefördert – spart dann aber keinen Cent bei der Stromrechnung. Künftig gibt es also zwei Betreibermodelle mit einem jeweils unterschiedlichen Vergütungssatz, für Volleinspeisung und teilweisen Eigenverbrauch. Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem, wenn man nur einen sehr geringen Stromverbrauch hat und daher nur ein kleiner Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann, sowie bei großen Anlagen. Dieses Modell soll daher auch zu größeren Anlagen und zu einer besseren Dachausnutzung führen.

Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,4 Cent – ein Anstieg auf gut das Doppelte. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt sind es noch 11,3 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch ergibt die Volleinspeisung Gewinn, da die Erzeugungskosten bei lediglich zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen.

Interessant ist auch das neue Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wenn sich etwa nach einer energetischen Haussanierung der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich beispielsweise vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms.

Die neue Fassung erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht.

Steuerliche Vereinfachung

Zu guter Letzt gibt es auch einen Abbau bürokratischer Hemmnisse, die viele Hauseigentümer bislang von dem Kauf einer Fotovoltaikanlage abgehalten haben: Seit Juli 2022 können auch Eigentümer von Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung selbst entscheiden, ob sie die Einkünfte aus der Solarstromproduktion in ihrer Einkommensteuererklärung angeben oder nicht. Bislang lag die Grenze bei zehn Kilowatt. Stellt man den Antrag auf Steuerbefreiung, geht das Finanzamt davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und es sich bei der Solarstromerzeugung um eine „Liebhaberei“ handelt. Die Gewinne müssen dann nicht versteuert werden. Eine weitere Änderung ist der einfachere Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 Kilowatt installierte Leistung muss der Netzbetreiber nicht mehr anwesend sein, es genügen Elektrofachleute.

Fazit: Fotovoltaikanlagen lohnen sich künftig wieder mehr. „Je nach Anlagengröße und Höhe des Eigenverbrauchs gilt: Die Investition ist nach rund 15 Jahren über die Einspeisevergütung und den geringeren Bezug von Strom aus dem Netz abbezahlt“, erklärt Franz Pöter vom Solar Cluster. „Danach liefert sie mindestens für zehn bis 15 Jahre günstigen Strom. Das ergibt am Ende einen schönen Gewinn, erhöht die Unabhängigkeit und verringert den CO2-Ausstoß. Hauseigentümer sollten sich daher unbedingt eine Solaranlage zulegen“, betont Pöter. „Es ist der einzige Bestandteil des Hauses, der mehr einbringt, als er kostet. Darüber hinaus trägt der Solarstrom zum Schutz des Klimas bei.“

Neue Regeln für die Förderung von Fotovoltaikanlagen

Die wichtigsten Neuerungen bei der Förderung von Fotovoltaikanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):

  • Teileinspeisung: Der Vergütungssatz ist für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierte Leistung nun von 6,24 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom auf 8,6 Cent gestiegen.
  • Volleinspeisung: Die Einspeisevergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung steigt von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,4 Cent
  • Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen.
  • Anlagenmix möglich: Auf einem Haus können zwei Anlagentypen angemeldet werden; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung.
  • Steuerliche Vereinfachung: Einnahmen aus Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung müssen nicht mehr versteuert werden.
  • Einfacher Netzanschluss: Der Netzbetreiber muss nicht mehr anwesend sein.
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