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Startseite Service-Thema

Corona und Autofahren: Diese Regeln gelten laut ADAC im Lockdown

von Promotion
7. März 2021
in Service-Thema, Titelmeldungen
Lesezeit: 9 mins read
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Corona und Autofahren: Diese Regeln gelten laut ADAC im Lockdown

Autofahren mit Schutzmaske: Die Gesichtszüge müssen erkennbar bleiben. Bild: iStock/svetikd

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Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

(Anzeige). Der Lockdown in Deutschland wird bis vorerst 28. März verlängert. Die Maßnahmen betreffen weiterhin auch Autofahrer. Was Sie jetzt unterwegs, beim Tanken und im Wagen selbst beachten müssen.

  • In einigen Bundesländern gilt eine Maskenpflicht im Auto
  • Kontaktbeschränkungen gelten auch für Autofahrer
  • Auto-Werkstätten haben während des Lockdowns geöffnet
  • Mund-Nasen-Schutz besser nicht an den Rückspiegel hängen

Eine Sonderveröffentlichung mit freundlicher Unterstützung von:

1. Wie viele Personen dürfen in einem Auto sitzen?

Die ADAC Juristen weisen darauf hin, dass Kontaktbeschränkungen auch im Auto beachtet werden müssen. In der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld ist der Aufenthalt nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

Ab dem 8. März werden die Regeln für private Zusammenkünfte erweitert: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Aber Vorsicht: Liegt die 7-Tage Inzidenz drei Tage lang über 100, so gilt wieder die Begrenzung auf eine weitere haushaltsfremde Person. Mit dem erlaubten Personenkreis darf gemeinsam im Auto gefahren werden, auch dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Der Mindestabstand sollte dennoch wo immer möglich eingehalten werden. Es wird empfohlen, gemeinsame Autofahrten mit Personen außerhalb der Familie und Angehörigen des eigenen Hausstands auf das Nötigste zu beschränken. Das Tragen eines Mundschutzes ist bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person ratsam, aber nicht vorgeschrieben (außer in Berlin, im Saarland und in Sachsen).

2. Ist wegen Covid-19 im Auto Mundschutz zu tragen?

Berlin, das Saarland und Sachsen schreiben als erste Bundesländer eine Maskenpflicht im Auto vor. Erforderlich ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Für Berlin und das Saarland gilt: Ausgenommen sind der Fahrer und bei Fahrten im privaten Pkw die Mitglieder des eigenen Haushalts.

Für Sachsen gilt: Auch der Fahrer muss eine Gesichtsmaske tragen, wenn Personen unterschiedlicher Haushalte in einem Wagen gemeinsam unterwegs sind.

Autofahrer müssen jedoch darauf achten, dass das Gesicht erkennbar bleibt. Ansonsten droht unter Umständen ein Bußgeld.

Im praktischen Fahrschulunterricht und bei praktischen Fahrprüfungen ist deutschlandweit ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.

Viele Autofahrer wollen ihren Mund-Nasen-Schutz griffbereit haben und hängen ihn während der Fahrt an den Rückspiegel. Das ist allerdings kein guter Ort, da die Gesichtsmaske dort die Sicht beeinträchtigt. Außerdem gewöhnt sich das Gehirn an das Dauerpendeln im Sichtfeld, der Fahrer kann weniger schnell auf Fußgänger oder Radfahrer reagieren. Besser ist es, die Maske mit der Innenseite nach oben in eine mitgebrachte Plastikschale zu legen, die man zu Hause ausspült.

Mit Maske am Steuer: Das müssen Sie beachten

3. Wohin darf ich mit dem eigenen Fahrzeug fahren?

Menschen in Deutschland sollen derzeit generell auf nicht notwendige Reisen und Besuche – auch von Verwandten – verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. In den Bundesländern mit Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen der Wohnung nur aus einem wichtigen Grund möglich. Auch müssen teilweise geltende nächtliche Ausgangssperren beachtet werden.

Regional kann es außerdem an beliebten Tageszielen zu Einschränkungen kommen. Es müssen daher die konkret geltenden Regelungen des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden.

Außerdem ist in Deutschland in fast allen Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort herum eingeschränkt, dies gilt insbesondere für tagestouristische Unternehmungen.

Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren: Was gilt jetzt wo?

Reisen innerhalb der meisten EU-Länder sind derzeit nur unter Auflagen möglich, zudem gelten fast alle Staaten als Corona-Risikogebiete. Entsprechend warnt das Auswärtige Amt vor touristischen Reisen. Wer mit dem Auto verreisen möchte, sollte sich vorab beim Reiseland erkundigen, welche Regeln dort für Autofahrer gelten. Die Grenzen zu den Nachbarländern sind mit Ausnahme der Übergänge zu Tschechien, Dänemark und Frankreich für Touristen geöffnet.

So ist die Lage an Deutschlands Grenzen

4. Was muss ich an Tankstellen beachten?

Auch an der Zapfsäule und im Kassenbereich sind Abstandsregeln zu beachten. An Tankstellen gilt zudem eine Maskenpflicht. Viele Tankstellenbetreiber bevorzugen die kontaktlose Karten-Zahlung.

5. Darf ich zur Werkstatt, in die Waschanlage oder zum TÜV?

Derzeit sieht der Lockdown keine Schließungen von Werkstätten vor, da diese als systemrelevant eingestuft sind. Ähnliches wird voraussichtlich für Waschanlagen oder Prüfstationen gelten. Wichtig hierbei ist es, vor Ort Abstandsregeln und Hygienevorschriften einzuhalten. Das Tragen eines Mundschutzes wird empfohlen.

Mehr zum Thema Werkstatt, TÜV und Zulassung

6. Wie verhindere ich Lockdown Standschäden?

Sein Auto wochenlang wenig bis gar nicht zu bewegen, kann zu Schäden führen, die gefährlich für Fahrer und Fahrzeug sein können. Deshalb: Das Auto ab und an bewegen und das Fahrzeug wenn möglich immer in der Garage abstellen. Das schützt Dichtungen, Lack und Motor vor Eis, Kälte und Schnee.

Unsere Tipps, wie Sie die häufigsten und gefährlichsten Standschäden feststellen bzw. vermeiden können:

Betriebsflüssigkeiten: Als erstes sollte nach dem Wischwasser-, Kühlwasser- und Motorölstand geschaut werden. Ein cremiger, weißlicher Rand auf dem Öldeckel bedeutet, dass es zu viel Kurzstreckenverkehr in den vergangenen Wochen war: Dann ist es Zeit für einen Ölwechsel in der Werkstatt!

Marderspuren im Motorraum: Ein gründlicher Blick auf den Motor oder die Verkleidungen lassen Marderspuren erkennen. Bei Bissspuren an den Kabeln, sofort die Werkstatt aufsuchen.

Bremsen: Befindet sich Rost auf den Bremsen, dann ist es Zeit, das Auto wieder zu bewegen und die Bremse kräftiger zu betätigen. Achten Sie dabei unbedingt auf den Verkehr hinter Ihnen! Hören Sie nach längerer Standzeit mahlende Geräusche von den Bremsen? Dann sollten Sie eine Werkstatt aufsuchen und Bremsen sowie Bremsflüssigkeit prüfen lassen.

Reifen: Eine Kontrolle der Reifenbeschaffenheit und des Luftdrucks sorgen ebenfalls für mehr Verkehrssicherheit und weniger Spritverbrauch.

Zündung: Startet das Auto gar nicht oder nur schlecht, ist wahrscheinlich die Batterie das Problem. Wenn sich das nach ein paar Versuchen nicht legt, machen Sie einen Batterietest bei einer Werkstatt.

Fahrzeugwäsche: Nach langen Wochen des Herumstehens ist eine ausgiebige Wäsche empfehlenswert, im Winter eine Unterbodenwäsche, um Salzreste wegzuwaschen. Bei Minusgraden jedoch nicht in die Waschanlage fahren, um Frostschäden zu vermeiden.

7. Sind Carsharing-Autos Virenschleudern?

Wer in diesen Tagen ein Carsharing-Auto nutzt, sorgt sich womöglich, dass der Wagen zur Virenschleuder werden könnte. Nach Angaben der Anbieter werden die Fahrzeuge häufiger gereinigt als früher, “Stadtmobil” etwa erklärte auf Anfrage, dass man die “Reinigungsintervalle verkürze”.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Auto-Innenraum vor Fahrtantritt desinfizieren.

8. Ich habe eine Panne. Kommt der ADAC wie gewohnt?

Der ADAC leistet trotz gewisser Einschränkungen durch Covid-19 auch während des verlängerten Lockdowns Pannenhilfe für havarierte Mitglieder. Alle Fahrer des ADAC sind informiert und angehalten, sich an die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienevorschriften zu halten.

So erreichen Sie die Gelben Engel online

9. Wo parke ich das Auto während Quarantäne und Co.?

Quarantäne, Arbeit im Home Office oder Kurzarbeit – viele Autofahrer nutzen ihren Wagen derzeit weniger. Wenn das Auto auf der Straße im öffentlichen Raum geparkt ist, sollten Sie Folgendes beachten: Man darf prinzipiell unbegrenzt draußen parken. Allerdings sind temporäre Halteverbote zu beachten. Daher ist es ratsam, regelmäßig nach dem Wagen zu sehen. Wird ein temporäres Parkverbotsschild aufgestellt, darf das Auto frühestens nach 72 Stunden abgeschleppt werden.

Hier finden Sie weitere Infos rund um mobile Halteverbote

Quelle: ADAC Newsroom

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