(Anzeige). Mit Beginn des Jahres 2019 ging auch das Qualifizierungschancengesetz an den Start. Es widmet sich den Herausforderungen von Digitalisierung und demografischem Wandel. Indem Arbeitnehmer geförderte Weiterbildungen in Anspruch nehmen können, sollen sie fit für den Arbeitsmarkt 4.0 werden. Wie das vonstattengehen kann, welche Voraussetzungen es für die Förderung gibt und wie Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren können? Wir verraten es.
Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz erweitert den Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Seit einigen Jahren finden starke Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt statt. Abgesehen davon, dass die Wirtschaft ständig in Bewegung ist und sich damit auch die Anforderungen an Arbeitnehmer erhöhen, bringt auch die Digitalisierung Herausforderungen mit sich. Damit Unternehmen weiterhin zukunftsfähig agieren können, haben sie die Möglichkeit, Know-how und Fähigkeiten ihrer Beschäftigten mittels passender Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten auszubauen. Denn: Neue Technologien bringen nicht nur Chancen, sondern auch Herausforderungen mit sich; Berufsbilder verändern sich, es entstehen neue Tätigkeitsfelder. Arbeitgeber können einiges tun, um die Expertise ihrer Mitarbeiter anzupassen und zu erweitern. Auch hier lautet das Stichwort „Weiterbildung“. Mit passenden Kursen wird der Übergang in neue Aufgabenbereiche erleichtert und Arbeitnehmer auf die weitere Digitalisierung der Arbeitswelt vorbereitet. Die dritte Säule, auf welcher das Qualifizierungschancengesetz fußt, ist der Fachkräftemangel. Weil der Wettbewerb um gut qualifizierte Fachkräfte weiter zunimmt, können Unternehmen geringqualifizierte Mitarbeiter durch abschlussorientierte Weiterbildungen zu Fachkräften ausbilden lassen.
Weiterbildungen können die wirtschaftliche Existenz sichern
Die Arbeitswelt von morgen bringt einige Veränderungen mit sich. Bereits jetzt findet mehr Home-Office statt, Videokonferenzen machen Dienstreisen größtenteils überflüssig. Doch auch bei den Berufen selbst wird sich einiges ändern. Manche Berufsbilder werden gestärkt, wohingegen andere sich radikal verändern oder komplett wegfallen. Bis zu 100 % förderbare Weiterbildungen mit dem Qualifizierungschancengesetz machen fit für die Arbeitswelt von morgen – ein wichtiger Lösungsansatz, mit dem die Regierung vor einiger Zeit auf die aktuellen Herausforderungen reagiert hat. Schließlich sind Weiterbildungen generell ein bewährtes unternehmerisches Instrument. Mit ihm lassen sich neue Optionen erschließen und die wirtschaftliche Existenz sichern. Aber nicht nur für das Unternehmen bringen Weiterbildungen viele Vorteile. Auch Mitarbeiter profitieren von Kursen, die sich etwa mit Automatisierungstechnik oder agilem Projektmanagement befassen.
Durch den Fachkräftemangel sind Stellen vielerorts unbesetzt. Das kann die Wirtschaftskraft betroffener Unternehmen schwächen, heißt gleichzeitig aber auch, dass geringqualifizierte Bewerber abgelehnt werden müssen. Ein Grund mehr, auch als Arbeitnehmer ein Auge auf die Änderungen zu haben, welche die Digitalisierung mit sich bringt. Denn das Qualifizierungschancengesetz wurde für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen entworfen.
Welche Vorteile gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Vor dem Qualifizierungschancengesetz wurden ältere Beschäftigte sowie arbeitslose Menschen mit dem WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und -beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) Programm gefördert. Der Kreis der Förderberechtigten hat sich nun erweitert, wodurch sich neue Chancen für Arbeitnehmer ergeben.
Vorteile für Arbeitnehmer:
In Zukunft hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine Weiterbildungsberatung. Indem sie ihren Arbeitsplatz sichern und ihren Aufgabenbereich erweitern, können sich Arbeitnehmer einen Vorsprung ergattern. Die Aneignung neuen Know-hows wird vom Arbeitgeber bezahlt und von der Agentur für Arbeit bezuschusst. Das heißt also, dass den Mitarbeitern selbst keinerlei Kosten entstehen. Während der Weiterbildung erhalten sie eine Lohnfortzahlung, weshalb sie keine Angst vor finanziellen Einbußen haben müssen.
Auch für Beschäftigte, die keine Weiterbildung anstreben, bringt das Qualifizierungschancengesetz eine Neuerung: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde 2020 auf 2,4 Prozent gesenkt, wodurch Arbeitnehmer und Unternehmen entlastet werden. Bis Ende des Jahres 2022 soll er bei diesem Satz bleiben und ab 2023 wieder steigen. Darüber hinaus gibt es Änderungen beim Arbeitslosengeld I. Um dieses zu bekommen, muss man nun nicht mehr zwölf Monate innerhalb von 2 Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sondern nur noch zehn Monate innerhalb der letzten 36 Monate.
Vorteile für Arbeitgeber:
Arbeitgeber erhalten abhängig von der Unternehmensgröße fortan mehr Geld vom Staat für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Die Förderung beinhaltet sowohl einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten als auch zu den Lohnkosten. Je nach Unternehmensgröße werden diese sogar komplett übernommen.
Wer kann das Qualifizierungschancengesetz nutzen?
Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an mehrere Zielgruppen. Diese sind:
- generell aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße
- Beschäftigte, welche innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln wollen
- Beschäftigte, die besonders stark vom Strukturwandel betroffen sind
- Menschen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel vorliegt
Erklärtes Ziel dabei ist, Unternehmen bei der Weiterbildung finanziell zu entlasten. Gleichzeitig sollen Beschäftigte die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit während der Weiterbildung ruhen zu lassen – und das bei vollen Bezügen. So können sie sich ganz auf ihre Weiterbildung konzentrieren. Die Agentur für Arbeit leistet sowohl Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten als auch zum Arbeitsentgelt. In bestimmten Fällen kann die Lohnfortzahlung sogar bis zu 100 % übernommen werden.
Ob man förderberechtigt ist, hängt von einigen Voraussetzungen ab, die erfüllt werden müssen. Um für eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz zugelassen zu werden, gelten folgende Voraussetzungen:
- Sowohl die Weiterbildungsmaßnahme als auch der Bildungsträger müssen zertifiziert sein.
- Die Weiterbildung muss mehr als 160 Stunden umfassen.
- Die Weiterbildung muss Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, welche über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Immerhin soll die Weiterbildung fit für die Zukunft machen und nicht nur aktuelles Wissen vertiefen.
- Die abgeschlossene Berufsausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
- Wurde bereits eine Weiterbildung absolviert, muss diese mindestens vier Jahre vor Antragstellung stattgefunden haben.
So kann die Förderung beantragt werden
Der Antrag auf Förderung muss bei der Agentur für Arbeit und beim Arbeitgeber gestellt werden. Dass die Weiterbildung gefördert wird, ist zwar nicht garantiert. Doch Beschäftigte haben grundsätzlich den Anspruch auf eine staatliche Beratung zur Weiterbildung und Weiterqualifizierung.
Unternehmen müssen den Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz bei der Agentur für Arbeit einreichen. Diese entscheidet dann, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Arbeitgeber können sich an folgender Tabelle orientieren:
Unternehmensgröße | Förderung |
Kleinunternehmen < 10 Beschäftigte | 100 % der Weiterbildungskosten 75 % der Lohnfortzahlungskosten |
Mittelgroße Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern | 50 % der Weiterbildungskosten 50 % der Lohnfortzahlungskosten |
Große Unternehmen mit 250 bis 2.500 Mitarbeitern | Bis zu 25 % der Weiterbildungskosten Bis zu 25 % der Lohnfortzahlungskosten |
Größere Konzerne | Maximal 15 % der Weiterbildungskosten Maximal 25 % der Lohnfortzahlungskosten |
Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder Betroffene mit schwerer Behinderung, gibt es Sonderregelungen.
Weitere Infos unter https://www.wbstraining.de/qualifizierungschancengesetz/