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Kfz-Versicherung: So klappt der Wechsel

Nicht nur Preise, sondern auch Leistungen genau vergleichen

von Pressemitteilung (pm)
9. Oktober 2020 - Aktualisiert 23. Oktober 2020
in Service-Thema, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Kfz-Versicherung: So klappt der Wechsel
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(Anzeige). Bei der Autoversicherung kann man mitunter bares Geld sparen. Doch ein Wechsel ist in der Regel nur einmal jährlich zum Stichtag 30. November möglich. Deshalb rät der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub: Wer über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachdenkt, sollte sich jetzt informieren und die verschiedenen Angebote genau vergleichen.

Wie funktioniert ein Versicherungswechsel?

Die meisten, nicht jedoch alle Kfz-Versicherungen, enden zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Ein Wechsel der Autoversicherung ist in der Regel nur einmal jährlich möglich. Stichtag dafür ist der 30. November. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen. Auch bei den Verträgen, die an einem anderen Tag enden, gilt eine Kündigungsfrist von einem kompletten Monat. Beispiel: Ein Vertrag, der zum 1. Juni endet, muss spätestens am 30. April gekündigt werden. Unabhängig vom Stichtag empfiehlt der ACE, eine Kündigung frühzeitig abzusenden und das Versanddatum zu dokumentieren.

Wann lohnt sich der Wechsel?

Insbesondere kurz vor Ende der Wechselfrist am 30. November kommt Verbrauchern der sich zuspitzende Wettbewerb der Versicherer zugute. Deshalb empfiehlt es sich, den November zu nutzen, aktuelle Versicherungstarife für das eigene Auto zu erfragen und zu vergleichen. Laut ACE sollten neben Preisen auch die Konditionen und Services genau verglichen werden. Denn die Versicherungspolice sollte unbedingt zu den individuell mitunter sehr verschiedenen Bedürfnissen passen.

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Hat man die Wechselfrist verpasst, besteht zumindest bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht: Ist der Vertrag teurer geworden, haben Autobesitzer nach Rechnungseingang einen Monat Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Wichtig: Eine Preiserhöhung ist oft auf den ersten Blick nur schwer erkennbar. Der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt fließt in der Regel in die Berechnung mit ein, obwohl er nicht jeden Versicherten betrifft. Ob tatsächlich eine Beitragserhöhung vorliegt, zeigt der Vergleichsbeitrag. Dieser zeigt an, was man zahlen muss, wenn sich nichts ändert. Ist dieser gestiegen, gilt das Sonderkündigungsrecht.

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

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Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

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