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Rottweil

Landratsamt Rottweil: Geimpfte sollen nicht leichtsinnig werden

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Vor dem Hintergrund entsprechender Anfragen teilt das Gesundheitsamt Rottweil mit: Geimpfte Personen müssen weiterhin Masken tragen, Hygieneregeln beachten und Abstand halten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Behörde hervor.

Studien zu den bereits zugelassenen Impfstoffen zeigen laut Landratsamt Rottweil, dass sie eine Erkrankung mit Covid-19 verhindern können. “Das schließt aber nicht aus, dass eine geimpfte Person das Virus trotz der Impfung in seinen Körper aufnimmt und damit für andere durchaus ansteckend sein kann”, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. Eine sogenannte sterile Immunität, bei der die geimpfte Person das Virus nicht in sich trägt und es folglich auch nicht weitergeben kann, sei bei den bisher vorhandenen Impfstoffen noch nicht valide nachgewiesen. “Deshalb sollten auch Geimpfte weiterhin eine Maske tragen und die weiteren AHA-Regeln beachten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern”, so eine Landratsamtssprecherin.

Aus den beschriebenen Gründen unterlägen geimpfte Personen auch weiterhin den Quarantäne- und Absonderungspflichten gemäß den Corona-Verordnungen Einreise-Quarantäne  und Absonderung und hätten ebenfalls erforderliche Testpflichten aus dem Corona-Regelwerk noch zu erfüllen, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts.

Pressemitteilung (pm)
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Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Nun hier wird sich das LRA wohl sehr schnell durch ein Gericht eines Bessern belehren lassen müssen. Sicherlich ist die Angst der Behörden verständlich, dass Geimpfte ihre Rechte zurück bekommen bzw. sich diese einfach nehmen. Dagegen helfen aber keine Appelle und kein Angst machen sondern nur eines – impfen, impfen, impfen. Und der Druck wird mit jedem Geimpften größer. Zu Recht.