NRWZ.de
„Was Gäste ab Montag im Restaurant beachten sollten“, Veröffentlicht: Freitag, 15. Mai 2020, 13.19 Uhr

Was Gäste ab Montag im Restaurant beachten sollten

(Anzeige). Ab Montag dürfen Betriebe der Speisegastronomie unter Auflagen wieder öffnen. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA informiert darüber, wie Gäste dazu beitragen können, dass die Regeln zum Schutz vor Infektionsrisiken optimal eingehalten werden können.

Vom 18. Mai an dürfen die Menschen in Baden-Württemberg wieder in den Restaurants essen gehen. Die Restaurantinhaber freuen sich, nach mehr als zwei Monaten endlich wieder Gäste bei sich begrüßen zu dürfen, bei der Wiedereröffnung gelten jedoch einigen staatliche Auflagen daher.

„Damit diese Regeln gut umgesetzt werden können, sind wir auf die Mitwirkung u serer Gäste angewiesen“, betont Fritz Engelhardt, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Baden-Württemberg.

Die nachfolgenden Tipps des DEHOGA für Gäste sollen dabei helfen:

  • Bitte sehen Sie von einem Restaurantbesuch ab, wenn Sie zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt hatten oder Sie selbst Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur haben.
  • Bitte reservieren Sie im Vorfeld Ihren Tisch, damit ihr Besuch möglichst koordiniert und reibungslos verläuft. Reservierungen für Gruppen sind nur möglich, wenn es sich um Personen aus dem Kreis der Angehörigen des eigenen, sowie eines weiteren Haushalts handelt.
  • Halten Sie, sofern keine Trennvorrichtung vorhanden ist, immer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Anwesenden ein.
  • Aus Sicherheitsgründen ist ein Tischabstand von mindestens 1,5 Metern zueinander vorgeschrieben. Achten Sie auch auf die Einhaltung des Abstandsgebotes auf den Verkehrswegen (Eingangsbereich, Treppen, Türen, und Toiletten). Bei geringeren Abständen als 1,5 Meter empfiehlt sich die Verwendung einer Mund-Nasen-Abdeckung.
  • Bitte nutzen Sie die von uns zur Verfügung gestellten Möglichkeiten, sich die Hände zu desinfizieren oder diese mit Seife zu waschen.
  • Aufgrund der Abstandsregelungen ist ein Besuch ist nur mit zugewiesenem Sitzplatz möglich, bitte halten Sie sich an die Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Das gemeinsame Sitzen mehrerer Gäste an einem Tisch (ohne 1,5 Meter Abstand) ist nur den Gästen gestattet, denen der Kontakt untereinander erlaubt ist. Das sind nur  die Personen aus dem Kreis der Angehörigen des eigenen, sowie eines weiteren Haushalts. Der Begriff „Familie“ ist gleichbedeutend mit dem Begriff „Haushalt“ zu verstehen, es kommt hier nicht auf den Verwandtschaftsgrad, sondern auf das Zusammenwohnen an. Die Personenzahl bei Angehörigen eines Haushalts bzw. Familien spielt keine Rolle.
  • Bitte vermeiden Sie Körperkontakte und verzichten Sie daher insbesondere auf Händeschütteln und Umarmungen.
  • Bitte geben Sie Ihre geforderten Kontaktdaten (Name, Datum und Uhrzeit des Besuchs, sowie Kontaktmöglichkeit (z.B. Mail oder Telefon)) zur Nachverfolgung möglicher Infektionen an. Die Datenlöschung erfolgt nach 4 Wochen.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, den Kontakt und Kommunikation mit Ihnen als Gast zur Sicherheit aller auf das Mindestmaß zu reduzieren, bitte betrachten Sie das nicht als Zeichen der Geringschätzung.
  • Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung, am besten tischweise. Falls Sie bar zahlen nutzen Sie bitte die hierfür vorgesehene Vorrichtung bzw. Ablagefläche.

DEHOGA-Vorsitzender Fritz Engelhardt betont, dass die Gastronomie im Land dem Gesundheitsschutz von Gästen und Mitarbeitern höchste Priorität einräumt. „Unsere Bran che nimmt die Hygienemaßnahmen ernst. Wir tun alles, damit die Wiedereröffnung unter den gegebenen Bedingungen optimal verläuft.“ Konkret gelten für die Betriebe der Speisegastronomie, die am 18. Mai wieder öffnen dürfen, folgende Regeln:

  • Sie sorgen im Gästebereich für eine angemessene und regelmäßige Reinigung der Flächen und Gegenstände (Tischflächen, Armlehnen, Türgriffe etc.) une desinifizieren häufig berührte Arbeitsgeräte (Zapfhahn, Theke, Tastaturen etc.) regelmäßig.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit  der Handdesinfektion oder des Händewaschens, außerdem wurden sie zu den geänderten Arbeitsabläufen und Sicherheitsmaßnahmen geschult.
  • Die Beschäftigten der Branche werden mit Mund-Nasen-Abdeckungen ausgestattet, damit diese im Gästebereich genutzt werden können, sofern andere Schutzmaßnahmen eingebaut wurden.
  • Die Gasträume werden regelmäßig durchgelüftet.

Hinweisschilder und Kennzeichnungen in den Gasträumen helfen bei der optimalen Umsetzung der Hygienemaßnahmen. Entsprechende Vorlagen stellt der DEHOGA seinen Mitgliedern kostenlos zum Download bereit.

 

 

https://www.nrwz.de/service/was-gaeste-ab-montag-im-restaurant-beachten-sollten/264283