Für unsere Abonnenten:


Im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz haben sich die Ministerpräsidenten am gestrigen Tag auf einen Stufenplan für mögliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen verständigt. Nach derzeitigem Informationsstand betreffen diese Lockerungenunter anderem auch den Bereich des organisierten Sports und hier insbesondere die Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren. Darauf weist der württembergische Fußballverband in einer Pressemitteilung hin.








In einem persönlichen Schreiben an Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hatten die Präsidenten der drei baden-württembergischen Landesverbände explizit auf diesen, für den Vereinsfußball existenziell wichtigen, Altersbereich hingewiesen. “Dies sind sehr erfreuliche Entwicklungen für eine schnelle Rückkehr der Kinder in den Trainingsbetrieb”, wertet ein Sprecher des Fußballverbands die Entwicklung. Demnach zeichnet sich ab, dass voraussichtlich ab dem kommenden Montag, 8. März, ein Training für maximal 20 Kinder bis 14 Jahren möglich sein wird.

Detaillierte Aussagen zu den Rahmenbedingungen (etwa Übungsformen, Abstandsregeln, Betreungspersonen) sind im Moment noch nicht bekannt, so der Württembergische Fußballverband weiter. “Sobald uns die verabredeten Regelungen im Wortlaut vorliegen und eine neue Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für den Sport vorliegt, werden wir schnellstmöglich und umfassend informieren”, kündigte ein Sprecher an.

Bereits vor dem Lockdown hätten die Fußballvereine in Baden-Württemberg den Trainings- und Spielbetrieb mit Hygienekonzepten und Dokumentationspflichten erfolgreich umgesetzt. Entsprechende Vorgaben würden weiterhin verpflichtend für das gemeinsame Fußballspielen zu beachten sein. “Bereits jetzt appellieren wir an unsere Vereine, sich an die behördlichen Vorgaben zu halten und mit den neu geschaffenen Möglichkeiten nicht leichtfertig umzugehen”, teilt der Fußballverband mit. Weiterhin werde Geduld gefragt sein und das verantwortliche Verhalten aller Beteiligten werde eine wichtige Maßgabe für weitere Lockerungen sein.

Aufrufe: 0.
Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.