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Startseite Sport

Handball: Notfallverordnung verabschiedet

von Pressemitteilung (pm)
9. August 2021
in Sport
Lesezeit: 2 Minuten
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Symbolfoto: pixabay

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REGION ROTTWEIL – Die Präsidiumsklausur des Handballverbandes Württemberg stand ganz im Zeichen der Schiedsrichter. Schiedsrichterwart Dirk Zeiher (HK Ostdorf/Geislingen) hat dem Präsidium im Vorfeld der Klausur deutlich aufgezeigt, dass der Spielbetrieb auf Verbandsebene unter den gegebenen Bedingungen nicht durchführbar ist.

Zu lange haben die Vereine sich darauf verlassen, dass zu den Spielen am Wochenende Schiedsrichter kommen. Die Zeiten sind nun endgültig vorbei und leider haben es die Vereine selbst zu verantworten. Bei nur 50 zur Verfügung stehenden Schiedsrichterteams aber 56 Wochenendspielen auf Verbandsebene ist die Rechnung schnell gemacht.

Zu viele Aufhörer und zu wenig neue Meldungen aus den Bezirken haben die Situation soweit verschärft, dass nicht mehr alle Spiele besetzt werden können. Aber auch in den Bezirken ist es bereits fünf nach12! Und auch dieser Umstand wird dazu führen, dass nicht flächendeckend mit Team-Schiedsrichtern für die höchste Bezirksebene zu rechnen sein kann.

Darüber hinaus wird ab dem Spieljahr 2022/2023 das Thema Punktabzug für die höchstklassige Mannschaft von Vereinen, die ihr Schiedsrichter-Soll nicht erfüllen, immer wahrscheinlicher.

Der Verband hat gemeinsam mit seinen Bezirken aber auch erste mittelfristig wirkende Lösungsansätze erarbeitet. So wurden Beschlüsse für die Einführung eines Stufenplans in der Schiedsrichterausbildung gefasst. Neben dem bereits existierenden Kinderhandball-Spielleiter (Stufe 1) wird nun auch der Jugendhandball-Spielleiter als Stufe 2 und Vorstufe zum Schiedsrichter-Neuling eingeführt. Der verbindliche Einsatz der Jugendhandball-Spielleiter wird ab dem Spieljahr 2023/2024 in allen Bezirken möglich sein. Ab diesem Zeitpunkt müssen für jede gemeldete C-Jugend-Mannschaft dann auch zwei Jugendhandball-Spielleiter vom Verein bereitgestellt werden. Ein „Freikaufen“ wie aktuell beim Schiedsrichter-Soll wird es dann nicht mehr geben.

Als erste kurzfristige Maßnahmen hat das Präsidium einen Notfallplan verabschiedet. Die einzelnen Punkte werden durch Amtliche Bekanntmachung oder die Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2021/2022 in Kraft gesetzt.

1. Ausbleiben des Schiedsrichters: Die Frauen- und Männermannschaften, die nicht auf Verbandsebene spielen, müssen sich bei Ausbleiben des/der eingeteilten Schiedsrichters/Schiedsrichter auf eine verfügbare Person als Schiedsrichter einigen.

2. Kostenfreie Verlegungen: Da, trotz eindringlicher Bitte auf Freiwilligkeit, wieder 80 Prozent der Spiele von den Vereinen auf einen Samstag angesetzt wurden, ist nun die Wahrscheinlichkeit keinen beziehungsweise keinen ligengerechten Schiedsrichter zugeteilt zu bekommen sehr groß. Wer nun noch Spiele von Samstag auf Freitag legen möchte, kann eine entsprechende Verlegung kostenfrei, aber mit Zustimmung des Gegners, melden. Ein zusätzliches Bonbon: Der Wochentagzuschlag entfällt.

3. Es wurde folgende zusätzliche Voraussetzung für die Genehmigung eines Spielverlegungsantrags beschlossen: Die Genehmigung eines Antrags auf Spielverlegung hängt davon ab, ob der zuständige Schiedsrichtereinteiler zum gewünschten neuen Termin einen einteilbaren Schiedsrichter zur Verfügung hat oder nicht.

4. Keine Einteilung von Schiedsrichtern: Können Wochenendspiele bis Freitag, 12 Uhr nicht mit Schiedsrichtern besetzt werden, übergibt der Schiedsrichtereinteiler den Staffelleitern die Liste der betroffenen Spiele, zu denen keine Schiedsrichter eingeteilt werden konnten. Die Staffelleiter informieren Heim- und Gastverein der betroffenen Spielpaarung. Die Vereine haben somit Zeit, sich auf die Situation einzustellen. Weitere mögliche Vorgehensweisen werden in den Durchführungsbestimmungen für das Spieljahr 2021/2022 geregelt.

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Pressemitteilung (pm)

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