Kaffeefahrt zum „Oktoberfest” samt Nominierung für einen Geldgewinn, ein Induktionskochfeld „gratis” für die Besucherin, einen Tablet-PC „gratis” für jeden Herrn – mit diesen Angeboten werden aktuell wieder Kaffeefahrten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen angeboten. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt dieses vor solchen Offerten.
Bei einer Informationsveranstaltung der Polizei in Donaueschingen haben Besucher dem Referenten aktuelle Einladungen zur Teilnahme an einem Oktoberfest übergeben, verziert mit dem Angebot mannigfacher Gratispräsente. Aufgrund der Aufmachung des Einladungsschreibens, den oben genannten Gewinn- oder Geschenkversprechen sowie der Postfachadresse des Anbieters halten die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Tuttlingen fest: Kaffeefahrten sollen in erster Linie die Kasse des Verkäufers zum Klingeln bringen.
Dabei gilt: je günstiger die Reise, desto spärlicher die touristischen Attraktionen. „Lassen Sie im Zweifel die Finger davon”, so die Polizei in einem am Dienstag verschickten Warnhinweis.
Wer trotzdem mitfahren wolle, sollte folgendes beachten:
- Keiner kann Sie zwingen, an der Verkaufsveranstaltung teilzunehmen. Sie können in der Zeit genauso gut etwas anderes unternehmen.
- Die auf der Werbeveranstaltung angebotenen Waren sind meist überteuert oder minderwertig.
- Fallen Sie nicht auf die unzähligen Versprechungen der Verkäufer herein, Wundermittel gibt es nicht!
- Vorsicht ist auch bei „Sonderangeboten” und „Spezialrabatten” angebracht. Selbst die so angepriesenen Waren sind häufig noch teurer als vergleichbare Produkte zu regulären Preisen.
- Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Kauf drängen! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht wollen oder nicht verstanden haben! Lassen Sie sich keinesfalls durch Drohungen einschüchtern!
- Achten Sie bei einer Bestellung auf das richtige Datum im Vertrag und verlangen Sie die Vertragsdurchschrift! Der Name und Adresse des Verkäufers müssen dort vollständig angegeben sein. Ein Postfach reicht für eine spätere Reklamation nicht aus.
- Zahlen Sie nichts an! Wer den Kaufvertrag widerruft, bekommt sonst womöglich nur schwer sein Geld wieder zurück.
- Bei der Eingabe des Anbieters im Internet findet man oft hilfreiche Informationen über die Seriosität des Veranstalters!
Weitere Hinweise geben die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. unter dem Link http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/Kaffeefahrten-Viele-falsche-Versprechungen. Auch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen vor Ort halten Informationen für sie bereit. Rufen sie einfach an (Tel. 07441 536 365, 07433 264 131, 0741 477 301, 07461 941 153, 07721 601 314).