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Startseite Artikel

Agentur kontrolliert Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

von Pressemitteilung (pm)
14. Januar 2016 - Aktualisiert 19. Januar 2017
in Artikel, Wirtschaft
Lesezeit: 2 Minuten
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Agentur kontrolliert Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Der blinde Manfred Hausmann arbeitet in einer Werkstatt in der Stiftung St. Franziskus in Heiligenbronn. Foto: him

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REGION (pm) – Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (sogenannte beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wenn sie dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, so die Agentur für Arbeit in einer Pressemitteilung. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2015 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden. Geht die Anzeige verspätet ein oder ist sie unvollständig oder falsch ausgefüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten Anfang Januar 2016 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.

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Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber außerdem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

Weitere Hinweise unter:
www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht

Fragen zum Anzeigeverfahren werden Arbeitgebern aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 9770-333 beantwortet.

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt, andernfalls wir sie nicht veröffentlichen würden.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

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