Diese Regelung gelte verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit, so die Agentur für Arbeiot in einer Pressemitteilung. Über Änderungen – zum Beispiel bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage – informiere die Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen rechtzeitig.
Die persönliche Arbeitslosmeldung sei ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Deswegen empfehle die Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen ihren Kundinnen und Kunden, über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 anzurufen, um wichtige Informationen für die persönliche Arbeitslosmeldung bereits vorab telefonisch zu übermitteln.
Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) habe seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden.
Das Verfahren stehe noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis sei ab dem 1. Januar 2022 geplant.
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – meldeten sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung müsse spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssten sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung sei wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen könne. Die Arbeitsuchendmeldung könne auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung müsse spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie sei eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld, heißt es abschließend.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen. https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rottweil-villingen-schwenningen/startseite