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Startseite Wirtschaft

Auftragsengpässe durch Corona-Virus: Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich

von Pressemitteilung (pm)
5. März 2020
in Wirtschaft
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Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. „Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich“, erklärt Elena Niggemann, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit. Weiter heißt es in der Pressemitteilung:

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden.

Wichtig ist, dass Betriebe im Bedarfsfall bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen. „Wir sind auf solche Situationen gut eingestellt“, sagt die Leiterin des Operativen Service Maria Luise Schill.

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Arbeitgeber können sich entweder direkt in der Arbeitsagentur oder telefonisch unter 0800 45555 20 informieren. Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Videoanleitungen finden sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Unternehmen – Finanzielle Hilfen und Unterstützung – Kurzarbeitergeld).

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