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Die weiteren Kernelemente des im Januar 2023 gestarteten Bürgergelds greifen zum Beginn der zweiten Jahreshälfte.  Simone Zeller, Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Rottweil erklärt in einer Pressemitteilung: „Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun weitere neue Instrumente zur Förderung und der Kooperationsplan eingeführt.“








Mit dem zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform wird der Bedeutung einer guten Qualifizierung für eine nachhaltige Integration auf dem Arbeitsmarkt Rechnung getragen. Als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme kann zum Beispiel eine längerfristige abschlussorientierte Weiterbildung mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld gefördert werden.

Eine Umschulung, die bisher nur in verkürzter Form möglich war, kann bei Bedarf über die gesamte Ausbildungsdauer gefördert werden. Für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, kann ab 1. Juli ein sogenannter Bürgergeldbonus gezahlt werden.

Ganzheitliche Betreuung

Für eine noch intensivere Betreuung, die den Leistungsbeziehenden “entgegenkommt” – auch räumlich – gibt es künftig die ganzheitliche Betreuung (Coaching) als Angebot. Das Coaching kann aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.

Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Erwerbseinkommen ändern sich: Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung und das Taschengeld aus einem Bundesfreiwilligendienst bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt

Der rechtsunverbindliche Kooperationsplan ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung und fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter. Im Kooperationsplan werden die nächsten Schritte gemeinsam vereinbart.

Fazit zum Bürgergeldgesetz für Simone Zeller, Geschäftsführerin des Jobcenters Landkreis Rottweil:
„Mit freiem Kopf in die berufliche Zukunft starten, Lebensunterhalt und Wohnung gesichert wissen, die passende Weiterbildung finden oder den fehlenden Abschluss nachholen. Gut beraten sein und mit dem Jobcenter auf Augenhöhe planen.“

Hintergrund: Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.
Im Mai 2023 bezogen im Landkreis Rottweil 4556 Menschen in 2090 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

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