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Startseite Wirtschaft

Brexit: Briten in Deutschland – Ende der Personenfreizügigkeit?

 Online-Veranstaltung des Welcome Centers am 3. März

von Pressemitteilung (pm)
22. Februar 2021
in Wirtschaft
Lesezeit: 1 Minuten
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Brexit: Briten in Deutschland – Ende der Personenfreizügigkeit?

Symbolfoto: him

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Am 31. Dezember vergangenen Jahres endete die im Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU festgelegte Übergangsphase. Damit ist das Vereinigte Königreich seit 1. Januar 2021 endgültig ein Drittland. Bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 galten zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, so die Wirtschaftsförderungsgesellschaft in einer Pressemitteilung.

„Was ist nun nach dem Ende der Übergangsphase seit 1. Januar zu beachten? Welche Regelungen gelten für britische Staatsbürger, die bereits in Deutschland leben oder hierher umziehen werden? Was müssen Sie als Arbeitgeber tun, wenn Sie britische Mitarbeiter haben oder zukünftig britische Staatsangehörige einstellen möchten? Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn Sie britische Geschäftspartner haben, die für eine Geschäftsreise oder einen Arbeitsaufenthalt nach Deutschland kommen?“

Die Welcome Center der IHKs der Regionen Schwarzwald-Baar-Heuberg, Ulm und Nordschwarzwald böten ein Webinar zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Briten in Deutschland nach dem Brexit an.

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Die Veranstaltung richte sich an Geschäftsführerinnen, Personalverantwortliche, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Human Resources und findet am Mittwoch,  3. März, von 10 bis 12 Uhr. statt. Anmeldungen sind online möglich unter: www.ihk-sbh.de/veranstaltungen unter Eingabe im Suchfeld: brexit. Weitere Informationen erteilt Ramona Shedrach, E-Mail: [email protected] oder Telefon: 07721 922-239.

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