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Startseite Landkreis Rottweil

Damit die Ausbildung nicht am Geld scheitert

von Pressemitteilung (pm)
10. August 2019
in Landkreis Rottweil, Region Rottweil, Wirtschaft
Lesezeit: 2 Minuten
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Die Berufsausbildungsbeihilfe kann jungen Menschen eine Ausbildung in einer anderen Stadt ermöglichen. Hierüber informiert die Agentur für Arbeit in einer Pressemitteilung.      Monatlich profitieren fast 230 Auszubildende im Bezirk der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen von der Berufsausbildungsbeihilfe

Junge Leute müssen oft feststellen, dass es mit einer Ausbildungsvergütung eng werden kann, wenn es darum geht, den Lebensunterhalt, Fahrkosten, Arbeitskleidung und Lernmittel zu bezahlen. Wer seine Berufsausbildung zudem in einer anderen Stadt oder Region antreten möchte und daher zusätzlich eine Wohnung mieten muss, stößt schnell an seine finanziellen Grenzen. In dieser Situation kann die Berufsausbildungsbeihilfe eine wichtige Unterstützung sein, teilt die Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen in einer Presseinformation mit.

Berufsausbildungsbeihilfe können Auszubildende erhalten, wenn sie während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Aus-bildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie die Leistung auch dann beziehen, wenn ihre Eltern in erreichbarer Nähe zum Ausbildungsbetrieb wohnen.

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Anspruch auf die Förderung haben aber auch junge Leute, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen. Ebenso zählen behinderte und benachteiligte Jugendliche, denen von der Agentur für Arbeit eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht wird, zu den Beziehern der Berufsausbildungsbeihilfe. Für schulische Ausbildungen kann allerdings keine Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Unterbringung ab. Eigenes Einkommen, etwa die Ausbildungsvergütung, oder das Einkommen der Eltern oder des Ehegatten wird angerechnet, sofern es bestimmte Freibeträge überschreitet. Die Umstellung auf die neuen BAB-Sätze ab August erfolgte automatisch. Die Leistungsbescheide mit den neuen, erhöhten Leistungen werden ebenfalls automatisch zugestellt. Das kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem wird ein Pauschbetrag für die Unterkunfts-kosten in Höhe von 325 Euro eingeführt. Er ist von der tatsächlichen Miethöhe unabhängig.

Wer selbst prüfen möchte, ob und in welcher Höhe Berufsausbildungsbei-hilfe zusteht, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de

Den Antrag kann man online unter https://www.arbeitsagentur.de/meine-eservices nach Anmeldung stellen. Die Jugendlichen sollten den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen, da die Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückwirkend gezahlt werden kann, sondern frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt wurde.

Um gewährleisten zu können, dass die jungen Menschen ihren Lebensunterhalt von Anfang an mit der Berufsausbildungsbeihilfe bestreiten können, ist es wichtig, dass die Jugendlichen ihre Anträge schnellstmöglich einreichen. Der von der zuständigen Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag kann nachgereicht werden, es genügt zunächst eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt, andernfalls wir sie nicht veröffentlichen würden.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

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