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Erbschaftssteuer: IHK fordert Nachbesserungen

von NRWZ-Redaktion Schramberg
12. Juni 2015 - Aktualisiert 19. Januar 2017
Lesezeit: 2 Minuten
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REGION (pm) – Vertreter der ehrenamtlichen Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg nutzten die Gelegenheit, in einem Treffen mit dem regionalen Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Volker Kauder, in der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen auf die dringend notwendigen Nachbesserungen im nun vorgelegten Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer hinzuweisen, so die OIHK ihn einer Pressemitteilung

. „Es ist wichtig, dass in Deutschland Unternehmen von einer Generation auf die nächste übertragen werden können, ohne dass dabei Substanz verloren geht. Die Verschonung des Betriebsvermögens ist dabei die richtige Vorgehensweise, um steuerliche Belastungen bei der ohnehin oftmals schwierigen Übergabe eines Betriebes zu vermeiden“, so Dieter Teufel, Präsident der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Nach einer ersten Analyse der IHK-Daten müssten in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg bis zu 300 IHK-Mitgliedsunternehmen mit rund 38.000 Arbeitsplätzen durch die Neuregelung mit massiv erhöhten Erbschaftsteuerbelastungen rechnen.

Nach dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums sollen unter anderem die Verschonungsgrenzen soweit abgesenkt werden, dass entgegen der bisherigen Regelung schon mittelgroße Unternehmen erbschaftssteuerpflichtig werden könnten. „Durch das geplante Vorhaben werden vor allem die regionalen Familienunternehmen  und der vielbeschworene Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft in seiner Substanz angegriffen. Dabei werden Innovationskraft und Arbeitsplätze verloren gehen“, prophezeit der IHK-Präsident.

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Die bisherige Begünstigung von kleinen und mittelständischen Betrieben, zumeist Familienunternehmen, ist durch die Gemeinwohlbindung des übertragenen Vermögens gerechtfertigt. „Die Bundesregierung hält sich mit dem vorliegenden Entwurf nicht an ihr Versprechen, eine Reform der Erbschaftsteuer minimalinvasiv umzusetzen“, kritisierte auch Vollversammlungsmitglied Mario Born, Geschäftsführer der PWS Südwestdeutsche Wirtschaftsprüfung in Villingen-Schwenningen, den aus Berlin kommenden Gesetzesentwurf.

„Wenn hier nicht nachgebessert wird, laufen wir Gefahr, den Wirtschaftsstandort Deutschland und insbesondere den familiengeführten Mittelstand, der das Rückgrat und das Erfolgsrezept der deutschen Wirtschaft ist, nachhaltig zu schädigen“, unterstrich Nicolas Schweizer, Vollversammlungsmitglied und Vorstand der Schweizer Electronic AG in Schramberg. Volker Kauder signalisierte grundsätzliches Verständnis für die Fragen aus der Wirtschaft. Ohne Versprechungen machen zu wollen, könne er sich im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren durchaus noch kleinere Nachbesserungen vorstellen.

Man könne aber nicht so tun, als ob es das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht gäbe. Der vorgelegte Gesetzentwurf orientiere sich daran. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, so Präsident Dieter Teufel, werde den Gesetzgebungsprozess im Sinne der vielen mittelständischen Familienunternehmen weiter aktiv und kritisch begleiten. Seit das Bundesverfassungsgericht im Dezember Teile des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt hat, wird in Berlin an den Plänen für eine Reform der bestehenden Regelungen gearbeitet.

Dabei hatte sich die IHK in den laufenden Diskussionen immer für eine auch vom Bundesverfassungsgericht für möglich gehaltene Verschonung von Betriebsvermögen eingesetzt. Wichtig war den IHK-Experten herauszustellen, dass es bei ihrer Kritik am Berliner Entwurf nicht darum geht, vermeintlich ohnehin Begünstigten einen weiteren finanziellen Vorteil zu verschaffen.

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