Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitgeber durch EU-Recht verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu protokollieren. Bislang gab es in Deutschland nach dem Arbeitszeitgesetz nur die Pflicht, die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit zu erfassen.
„Das Urteil hat keinen Einfluss darauf, wie lange Arbeitnehmer tätig sein dürfen. Das ist schon lange im Arbeitszeitgesetz geregelt“, erläutert Robert Dorsel, Arbeitsrechtsexperte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg in einer IHK-Pressemitteilung. „Neu ist nur, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nun genau dokumentiert werden müssen. Hier hatten Arbeitnehmer und Unternehmen bislang flexiblere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Vertrauensarbeitszeit.“
Das Urteil bedeute aber nicht, dass eine Vertrauensarbeitszeit in Zukunft nicht mehr möglich sei. Die Arbeitnehmer müssten lediglich dokumentieren, von wann bis wann sie für den Arbeitgeber tätig sind, so Dorsel. Näheres werde sich dann bei Zeiten aus dem entsprechend geänderten Gesetz ergeben.
Auch wenn sich das Urteil in erster Linie an die Mitgliedstaaten richte und sie zwinge, entsprechende Gesetze zu erlassen, betreffe es doch auch schon jetzt die Unternehmen. Die Betriebe sollten die neue Rechtslage trotzdem schon jetzt beachten. „Die nationalen Gerichte werden das Urteil sicherlich bei kommenden Entscheidungen miteinbeziehen.“
Der Gesetzgeber muss nun die Einzelheiten und die Umsetzung in Deutschland festlegen. IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez hofft, dass hier eine Lösung gefunden wird, die auf die Besonderheiten der verschiedenen Branchen Rücksicht nimmt: „In einigen Bereichen ist die Umsetzung einfach, im Schichtdienst oder in der Fertigung sind Stechuhren schon lange in Gebrauch. Probleme sehe ich bei digitaler Arbeit und vor allem beim Home-Office. Hier kann eine genaue Zeiterfassung schnell zur problematischen Überwachung von Mitarbeitern führen.“
Thomas Albiez befürchtet auch eine zusätzliche bürokratische Belastungen für die Unternehmen: „Unsere Mitglieder müssen schon jetzt viele Dokumentationspflichten beachten. Der Staat muss hier eine Lösung finden, die die Unternehmen nicht unnötig belastet.“