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Startseite Wirtschaft

Faule Tricks mit „Transparenzregister e.V.“

von Pressemitteilung (pm)
23. Januar 2020
in Wirtschaft
Lesezeit: 1 Minuten
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Faule Tricks mit „Transparenzregister e.V.“

Schwindel-Anschreiben. Abbildung: IHK

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In der Nacht von Montag auf Dienstag sind zahlreiche Unternehmen von einem sogenannten „Transparenzregister e.V.“ per E-Mail angeschrieben worden. Mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ wird zu einer Eintragung in das Transparenzregister aufgefordert. Ein entsprechender Link ist dieser betrügerischen E-Mail angehängt. Über die Hintergründe informiert die IHK in einer Pressemitteilung:

Dieser e.V. ist nicht das echte Transparenzregister. Der Bundesanzeiger, welcher das echte Transparenzregister verwaltet und dessen Rechts- und Fachaufsicht, das Bundesverwaltungsamt, sind bereits informiert und haben entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet.

„Richtig ist, dass Unternehmen prüfen sollten, ob sie zur Eintragung in das Transparenzregister verpflichtet sind“, so IHK-Rechtsreferentin Carmen Herzberg. Das zum 27.12.2017 gestaffelt einsehbare, zentrale Transparenzregister ist als ein so genanntes Auffangregister konzipiert. Über das Transparenzregister müssen Gesellschaften oder sonstige juristische Personen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer machen, sofern sich diese Angaben nicht bereits aus Eintragungen und Dokumenten aus bestimmten anderen öffentlichen Registern ergeben.

Gegebenenfalls sollte eine Eintragung nachgeholt oder die Handelsregistereintragung abgeändert werden, sodass alle erforderlichen Unterlagen elektronisch abrufbar sind. Die „Hilfestellung“ durch die falsche Organisation „Transparenzregister e.V.“ wird dafür jedoch nicht benötigt.

Bei weiteren Fragen hilft die IHK-Rechtsreferentin Carmen Herzberg, Telefon: 07721 922 142, Fax: 07721 922 9142 oder per E-Mail: [email protected].


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