„Der digitale Meldeschein wird schon seit vielen Jahren vom Gastgewerbe gefordert“, fasst Michael Steiger, Vorsitzender des Tourismusausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg, ein Kernanliegen der Branche zusammen. Gerade die Tourismusregion Schwarzwald-Baar-Heuberg würde von einer Gesetzesinitiative zur Entbürokratisierung der Anmeldung von Gästen profitieren. Dies steht mit dem Entwurf zum Dritten Bürokratieentlastungsgesetz jetzt konkret in Aussicht.
Michael Steiger erklärt in einer IHK-Pressemitteilung weiter: „Der Beschluss des Bundeskabinetts pro digitaler Meldeschein ist eine gute Nachricht für unsere knapp 1700 Tourismusbetriebe in der Region. Sie empfangen Kurzreisende, Geschäftsreisende und Urlauber. Sie müssen sich auf den persönlichen Kontakt konzentrieren.“ Je weniger Papier hier anfalle, desto besser. Das spare Zeit und Kosten, sodass sich Inhaber auf die Modernisierung von Betriebsabläufen, Mitarbeiterführung und Gästebetreuung konzentrieren könnten.
Wichtig sei, so Steiger, dass die Umstellung auf den digitalen Meldeschein vorerst freiwillig bleibe: „Wir müssen kleineren Betrieben auch die Möglichkeit geben, diesen ersten Schritt in die Digitalisierung zu gehen.“ Die Anmeldung des Gastes sei aber auch ein so konkreter Fall, dass jeder Unternehmer einen echten Mehrwert durch die Digitalisierung spüren werde.
Hintergrund:
Das digitale Meldeverfahren ist seit Jahren ein Kernanliegen der Tourismusbranche. Aktuell müssen Gäste papierhafte Meldescheine ausfüllen und unterschreiben. Die Meldescheine sind von den Beherbergungsbetrieben für ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten. Bundesweit fallen im Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an, was erhebliche Kosten bei der Hotellerie verursacht.
Diese Kosten können durch eine Digitalisierung des Verfahrens deutlich reduziert werden. Optional zum bisherigen Verfahren, ist jetzt ein digitales elektronisches Meldeverfahren vorgesehen, bei dem die eigenhändige Unterschrift ersetzt wird. Realistisch ist die Verbindung mit dem Zahlungsvorgang des Kunden oder mit dem Personalausweis.