„Den Beschluss für eine Gutscheinlösung bewerten wir positiv“, so das erste Fazit von Michael Steiger, Vorsitzender des Tourismusausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg laut einer Pressemitteilung. Hintergrund sei die Entscheidung des „Corona-Kabinetts“ der Bundesregierung, eine europäische Lösung für den Ausfall von Reisen, Flugtickets oder Veranstaltungen zu forcieren.
„Die Reisebranche ist durch Stornos und Kundenabsagen existenziell bedroht, die Freizeitwirtschaft durch die Kontaktbeschränkungen im Mark getroffen. Alles, was diese Branche zahlungsfähig hält, ist willkommen“, sagt Michael Steiger. Der Beschluss der beteiligten Bundesministerien sieht vor, dass Kunden für den Ausfall eines Anlasses mit einem Gutschein entschädigt werden. Diese hätten ein Fälligkeitsdatum und eine Härtefallregelung. Gleiches gelte für ausgegebene Tickets zum Besuch von Veranstaltungen.
„Damit würde die Politik die Zwickmühle vieler IHK-Mitglieder lösen: stornierte Urlaube werden für den Kunden kompensiert, vorgeschossene Kosten für den Unternehmer berücksichtigt. Alle hätten Planungssicherheit, niemand einen direkten Nachteil.“
Die IHK bewerte die ersten Abstimmungen als zielführend, heißt es weiter. „Bei der Absage von Reisen und Veranstaltungen drohen massenhaft Erstattungsansprüche. Welcher mittelständische Betrieb kann dies gleichzeitig zu den vorgeschossenen Kosten in der jetzigen Situation leisten“, fragt der Ausschussvorsitzende. Eine EU-konforme Lösung in Richtung Gutscheine könne für Hoteliers, Einrichtungsbetreiber und Reiseunternehmen ein wichtiger Schritt sein. „Gerade in einer so starken Tourismusregion wie der unseren wäre das ein gutes Zeichen“, so Steiger abschließend.
Hintergrund:
Nach der jüngsten Corona-Befragung der IHK-Organisation droht im Reise- und Gastgewerbe bereits bei 40 Prozent aller Unternehmen die Insolvenz. Der Umsatzausfall ist eklatant, die laufenden Kosten aus Mieten und Gehältern weiterhin gegeben. 91 Prozent im Gastgewerbe verzeichnen Betriebsstillstand, 82 Prozent aller Unternehmen im Reisegewerbe. Um die Zahlungsfähigkeit der Betriebe zu erarbeiten, muss die Gutscheinlösung noch auf EU-Ebene abgestimmt werden. Rückzahlungsansprüche des Kunden würden nur gestundet, nicht entfallen. Sollte der Reiseveranstalter in der Zwischenzeit Insolvenz beantragen müssen, würde ein staatlicher Ausfallfond einspringen.