Der Fachkräftemangel ist eine große Herausforderung für Unternehmen in der Region. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg begrüßt daher laut Pressemitteilung das am 1. März in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz als ersten wichtigen Schritt.
Das Gesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Es wird darin geregelt, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.
„Die Hürden für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte werden gesenkt, so dass Unternehmen einfacher Arbeitnehmer aus dem Nicht-EU-Ausland einstellen können“, erläutert Wolf-Dieter Bauer, Geschäftsbereichsleiter Recht und Steuern bei der IHK und ergänzt: „In der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ist angesichts leerer Bewerbermärkte der Bedarf dafür groß.“
Als Fachkräfte gelten künftig einheitlich Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Sie können eine Beschäftigung als Fachkraft ausüben, zu der die erworbene Qualifikation sie befähigt. Voraussetzung ist für beide Gruppen, dass eine Anerkennung ihrer Qualifikation vorliegt. Eine Besonderheit gilt für die sehr gefragten IT-Spezialisten: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Bei Fachkräften mit Berufsausbildung entfällt die bisherige Begrenzung auf Mangelberufe. Kann die qualifizierte Fachkraft einen Arbeitsvertrag und eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation vorweisen, entfällt die sogenannte Vorrangprüfung, bei der durch die Arbeitsagentur geprüft wird, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber zur Verfügung steht. Dies gilt nicht beim Zugang zur Berufsausbildung. Dort bleibt die Vorrangprüfung bestehen. Bei einer Veränderung der Arbeitsmarktsituation kann die Prüfung durch Verordnung wieder eingeführt werden.
Zukünftig ist darüber hinaus die Einreise zur Arbeitsplatzsuche auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung und ohne Arbeitsvertrag befristet auf sechs Monate möglich. Dies war bis bisher Hochschulabsolventen vorbehalten. Voraussetzung hierfür sind unter anderem Deutschkenntnisse und die Lebensunterhaltssicherung in Deutschland. Die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche wird ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen befristet auf sechs Monate ermöglicht.
Zuwanderer mit einem geprüften ausländischen Abschluss haben verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Anerkennungsverfahren können im Rahmen von Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit vollständig in Deutschland durchgeführt werden. Das Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation soll künftig deutlich schneller abgeschlossen sein. Auch Visa für Fachkräfte sollen schneller ausgestellt werden.
Veranstaltung bietet Informationen
Das Welcome-Center Schwarzwald-Baar-Heuberg und Hochrhein-Bodensee nimmt die neue Gesetzeslage bei einer Infoveranstaltung am Donnerstag, 26. März, um 17 Uhr, in den Blick. Die Veranstaltung findet in der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, in VS-Villingen statt, allerdings in Abhängigkeit von der aktuellen Corona-Entwicklung.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die ausländische Fachkräfte beschäftigen oder ausbilden möchten und sich einen Überblick über die wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verschaffen wollen. Anmeldungen sind online möglich unter veranstaltungen-ihk-sbh.de/fachkraefte, per E-Mail [email protected] oder telefonisch unter 07721 922-239 bei Ramona Shedrach.