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Startseite Wirtschaft

IHK: Fahrplan für personenbezogene Dienstleister notwendig

von Pressemitteilung (pm)
22. April 2020
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Corona-Virus: Sorgenfalten in der Wirtschaft

Thomas Albiez. Foto: pm

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Trotz der Lockerungen im stationären Einzelhandel wissen insbesondere viele personenbezogene Dienstleistungsunternehmen noch immer nicht, wann und wie sie ihre Geschäftstätigkeit wiederaufnehmen dürfen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg setzt sich deshalb laut Pressemitteilung “dafür ein, dass auch Fitness- oder Kosmetikstudios, Tanzschulen und ähnliche Dienstleister möglichst zeitnah – unter Einhaltung des größtmöglichen Gesundheitsschutzes – wieder eine wirtschaftliche Perspektive erhalten”.

IHK-Hauptgeschäftsführer Thomas Albiez: „Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben viele Dienstleister ebenso wie Unternehmen in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft keine Geschäftsgrundlage mehr. Diese Branchen brauchen schnellstmöglich einen konkreten, praxistauglichen Fahrplan zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeiten unter Einhaltung des Gesundheitsschutzes.“

IHK-Umfrage unter Dienstleistungsunternehmen
Unter www.ihk-sbh.de/dienstleisterhat die IHK deshalb eine Umfrage insbesondere für personennahe Dienstleister geschalten. Damit sollen Entscheidungsträger dabei unterstützt werden, klare gesundheitsrelevante Vorgaben und praktikable Leitlinien für unterschiedliche Dienstleistungsbranchen zu entwickeln.

„Ziel muss sein, dass auch personennahe Dienstleister ihrer unternehmerischen Eigenverantwortung gerecht werden können“, appelliert Thomas Albiez an die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung. „Die Unternehmer sind auf eindeutige Hygienevorschriften angewiesen und müssen in die Lage versetzt werden, diese vor Ort oder beim Kunden umzusetzen.“

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