Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg sieht in der neuen EU-Richtlinie gegen Steuerbetrug im Handel einen wichtigen Schritt zum Schutz des regionalen Handels gegen mögliche Wettbewerbsverzerrungen.
Thomas Weisser vom “Haus der 1000 Uhren” in Triberg, der auch Vorsitzender des IHK-Einzelhandelsausschusses ist, sagt laut IHK-Pressemitteilung: „Die Vorverlegung der neuen EU-Richtlinie gegen den Steuerbetrug im Handel ist löblich. Bei einem stärker werdenden internationalen Onlinemarkt haben inländische Händler, welche die vorgeschriebene Umsatzsteuer abführen, einen erheblichen Nachteil im Wettbewerb. Besonders Anbieter aus Drittstaaten wie China oder Indien kennen unsere Gesetze nicht oder ignorieren sie einfach.“
Dass die Europäische Union dieser Praxis nun mit der Richtlinie begegne, zeige, wie wichtig ein abgestimmtes europäisches Vorgehen sei und beweise zudem die Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft.
Bisher werden die Steuerabgaben auf Online-Marktplätzen von ausländischem Verkäufer oft umgangen. Die Folgen sind massive Wettbewerbsnachteile für inländische Händler, die sowohl stationär als auch online Waren anbieten, sowie Steuerausfälle für den Staat.
Ursprünglich vorgesehen war, dass die EU-Richtlinie gegen den unbewussten Steuerbetrug und den unfairen Wettbewerb erst im Jahr 2021 in nationales Recht hätte umgesetzt werden sollen. Nun soll ein entsprechendes Gesetz bereits zum 1. Juni 2019 eingeführt werden. Das Bundesfinanzministerium habe erkannt, dass es sehr negative Folgen für den nationalen Handel habe, wenn Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay und Co. ihre Waren ohne reguläre Firmenanmeldung verkaufen können.
Ziel der neuen Regelung sei die pflichtmäßige Abführung der Umsatzsteuer, zudem Händler, die Steuern hinterziehen, vom Marktplatz auszuschließen und Marktplatzbetreiber haftbar zu machen, die weiterhin Verkäufe ohne Steuernummer möglich machen.