REGION (pm) – In verstärktem Maße sind derzeit besonders schwere Betrugsfälle zum Nachteil europäischer Niederlassungen deutscher Unternehmen zu beobachten. Darüber berichtet die IHK:
„Dieser Betrug mittels Manipulation hat zum Ziel, Beschäftigten unbewusst Informationen zu entlocken, um sich anschließend für Führungspersonen der Zielgruppe auszugeben. Damit sollen Transfer großer Geldbeträge auf ausländische Konten in China oder in anderen europäischen Ländern veranlasst werden, die in der Folge nach Israel weitergeleitet werden. Schlüssel dieses Betrugs ist allein die Überzeugungskraft“, sagt Jörg Hermle, Außenwirtschaftsexperte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg.
So wurden allein in Frankreich 520 Fälle mit 360 geschädigten Unternehmen und einer geschätzten Schadenssumme von 250 Millionen Euro bei vollzogenen und 220 Millionen Euro bei versuchten Taten durch die Behörden ermittelt, so Hermle. Kriminelle Gruppierungen kundschaften zunächst das in Visier genommene Unternehmen aus und sammeln alle Arten von Informationen über die Firma insbesondere über das Internet.
Weitere Informationen werden telefonisch über wiederaufladbare Prepaid-Zahlungskarten gesammelt. Diese Karten haben für ihre Benutzer den Vorteil, anonym und nicht nachvollziehbar zu sein. Nur ein Beispiel ist der Betrug mit dem falschen Direktor. Die Täter rufen beispielsweise den Finanzdirektor eines Unternehmens an, geben sich als Finanzchef aus und versuchen, den Angerufenen zu einer Überweisung auf ein Auslandskonto zu bewegen.
Als Begründung kann der Bedarf einer Zahlung zur Absicherung eines Immobilieninvestmentprojekts, das Bevorstehen einer Steuerprüfung oder die Vorbereitung einer feindlichen Übernahme dienen. Trotz zahlreicher Präventionskampagnen passen sich die Betrüger ständig an und wandeln ihre ursprüngliche Vorgehensweise ab.
Weitere Betrugsbeispiele sind der SEPA-Überweisungsbetrug oder der Betrug mittels Viren. Mehrere Länder fallen nach derzeitigem Stand regelmäßig in Zusammenhang mit diesen Taten auf: Israel, Frankreich, China, Großbritannien, Zypern, Rumänien, Litauen, Slowakei, Polen, Österreich, Ungarn und die Niederlande. „Nach der Begehung der Tat und nachdem die Gelder auf Auslandskonten überwiesen wurden, liegt die erste Dringlichkeit bei der Sperrung und Rückholung der Beträge. Dabei muss unbedingt mit Polizei und Justiz zusammengearbeitet werden“, sagt Jörg Hermle.