Das Verwaltungsgericht in Berlin hat ein von der Bundesregierung verfügtes Verbot, Kleinwaffen zu exportieren, bestätigt. Das berichten verschiedene Medien. „Verschärfte Regelungen für den Export von Kriegswaffen verletzten einen Waffenhersteller nicht in seinen Grundrechten“, fasst die „Legal Tribune online“ (LTO) das Urteil zusammen. Das Urteil in einem Verfahren, das der Oberndorfer Waffenhersteller Heckler und Koch (HK) angestrengt hatte, wie die Tageszeitung (TAZ) präzisiert.
HK hatte geklagt, weil die Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 Waffenexporte nach Indonesien, Südkorea und Singapur nicht genehmigt hatte. HK wollte dorthin Maschinenpistolen und Sturmgewehr für die dortigen Polizeikräfte und Armeen verkaufen.
Im Jahr 2019 hatte die Bundesregierung allerdings ihre Rüstungsexportbestimmungen verschärft. Danach will die Bundesregierung den Export von Kleinwaffen in Drittländer grundsätzlich nicht mehr genehmigen. Daraufhin hatte der Bundessicherheitsrat – ein Gremium der Bundesregierung – die HK-Exporte nicht genehmigt.
Warum ist jetzt verboten, was früher erlaubt war?
HK rügte laut LTO, „ein ermessensfehlerhaftes Vorgehen der Bundesregierung“ und forderte eine Genehmigung der Exporte. Die Bundesregierung habe nicht den jeweiligen Einzelfall geprüft. Es sei deshalb nicht ersichtlich, weshalb die Waffen nun nicht mehr in die drei Länder exportiert werden dürften, obwohl das früher problemlos möglich gewesen sei.
Die Berliner Richter sahen dies anders: “Die Bundesregierung kann die politischen Grundsätze für den Waffenexport ändern.“ Dies gehöre zum Kernbereich des Regierungshandelns, sie könne ihr bisherigen Grundsätze auch ändern. Gerichte könnten das nur eingeschränkt kontrollieren. Es dürfe lediglich nicht willkürlich geschehen.
Die Verschärfung der Genehmigungspraxis beruhe auf der nachvollziehbaren Erwägung, dass „in internen und grenzüberschreitenden Konflikten die weitaus meisten Menschen durch den Einsatz von Kleinwaffen getötet werden“, so die Berliner Richter laut TAZ. Das Unternehmen habe keinen Anspruch auf Einzelfallprüfung gehabt.
Revisionsentscheidung offen
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles haben die Berliner Richter „Sprungrevision“ zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Ob man davon Gebrauch machen werde, sei noch nicht entschieden, so HK-Sprecher Marco Seliger auf Nachfrage der NRWZ. Der Grund: „Uns liegt das Urteil noch nicht vor.“
Für HK-Kritiker Jürgen Grässlin hat sich der Druck der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ gelohnt. Im Sommer 2019 habe dieser Druck „zur Verschärfung der Exportrestriktionen gegen Kleinwaffen geführt – diese Restriktionen wirken jetzt, auch auf juristischer Ebene.“
Az.: VG 4 K 385.19