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Startseite Wirtschaft

Neuer IHK-Sprechtag Unternehmensnachfolge in Hotellerie und Gastronomie

von Pressemitteilung (pm)
9. September 2019 - Aktualisiert 4. Oktober 2019
in Wirtschaft
Lesezeit: 2 Minuten
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Neuer IHK-Sprechtag Unternehmensnachfolge in Hotellerie und Gastronomie

Marlene Hauser (links) und Daniela Oklmann von der IHK unterstützen bei der Unternehmensnachfolge in Hotellerie und Gastronomie. Foto: IHK

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Region. Mit dem Ziel, die regionalen Betriebe im Bereich Hotellerie und Gastronomie bei der Unternehmensnachfolge zu unterstützen, bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg gemeinsam kostenfreie Sprechtage an. „Die IHK möchte die Unternehmen bei den Aufgaben, die eine Nachfolge mit sich bringt, beratend unterstützen“, sagt Marlene Hauser, Beraterin im Bereich Unternehmensförderung bei der IHK. Der erste Sprechtag hierzu findet am Montag, 23. September, ab 14 Uhr, in der IHK, Romäusring 4, VS-Villingen, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Elmar Uricher statt. Hierüber informiert die IHK in einer Pressemitteilung.

„Viele Hoteliers und Gastronomen haben keinen Übernehmenden aus der Familie“, sagt Daniela Oklmann, IHK-Ansprechpartnerin für Tourismus und Gastgewerbe, „Da ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema Betriebsübergabe zu beschäftigen. Allein bis ein potenzieller Interessent gefunden ist, dauert es seine Zeit.“ Ihre Kollegin Marlene Hauser ergänzt: „Schon ab einem Alter von 55 Jahren sollte man als Unternehmer das Thema Betriebsübernahme anpacken, damit ich mit 60, 65 einen Nachfolger gefunden habe. Auch danach kann man immer noch im Betrieb mitarbeiten. Das Know-how ist für den übernehmenden Inhaber oder Pächter sehr wertvoll.“

IHK-Mitgliedsfirmen, die ihr Unternehmen an einen Nachfolger übergeben möchten, haben die Möglichkeit, sich nach Terminvereinbarung im vertraulichen Einzelgespräch beraten zu lassen. Zur Unternehmensnachfolge gibt es viele Fragen, die sich mit Rechtsanwalt Elmar Uricher vorab klären lassen. „Es sollte keine Übergabe ohne Prüfung aller rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte erfolgen. Denn die Fallstricke liegen häufig darin, dass das, was der Laie für richtig hält, steuerrechtlich oft ungeahnte Folgen haben kann“, berichtet der Rechtsanwalt. „Aber auch die rechtlichen Ansprüche der weichenden Erben sollten im Wege der Nachfolge geregelt werden, damit der Nachfolger sich später nicht hohen Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt sehen muss, die die Existenz des Unternehmens bedrohen könnten“, ergänzt Uricher.

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In einem unverbindlichen und vertraulichen Gespräch bietet der Berater einen ersten Überblick, was bei der Unternehmensübergabe beachtet werden muss. Auf Wunsch können auch die zwei beteiligten Generationen am Gespräch teilnehmen. Der Berater gibt in einem solchen Gespräch eine erste Einschätzung zum geplanten Transaktionsvorhaben und kanalisiert gemeinsam mit den beteiligten Personen sich abzeichnende Probleme.

Anmeldungen zu den Einzelterminen beim Nachfolge-Sprechtag sind aus Termingründen erforderlich und können erfolgen über die Homepage der IHK unter www.ihk-sbh.de(Rubrik Veranstaltungen) oder bei den Ansprechpartnerinnen Marlene Hauser unter Telefon: 07721 922-348 und Daniela Oklmann unter Telefon: 07721 922-136.

Info: Alle Informationen zum Thema Nachfolge und die Broschüre „Herausforderung Unternehmensnachfolge” mit vielen wichtigen Hinweisen ist abrufbar in den IHK-Internetseiten unter www.ihk-sbh.de/Unternehmer/Foerderung—Sicherung

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

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