„Keine zweite Industrienation ist so intensiv in internationale Lieferketten eingebunden wie Deutschland“, sagt Dr. Steffen Würth, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg, im Hinblick auf das geplante Lieferkettengesetz. Eingriffe in dieses Beziehungsgeflecht seien vom Gesetzgeber mit hoher Sorgfalt und Fokus auf die praktischen Auswirkungen in mittelständischen Unternehmen vorzunehmen. „Beides verkennt die Bundesregierung bei ihrem intensiven Bemühen, Lieferketten stärker zu regulieren. Deshalb lehnten wir den aktuellen Stand des Lieferkettengesetzes ab.“
Hintergrund der IHK-Position ist laut einer Pressemitteilung der IHK das Gesetzesvorhaben zur „Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten“ aufgrund negativer Beispiele aus der Weltwirtschaft, beispielsweise bei der Erstellung von Batterien, Textilien oder Elektronik. Zum aktuellen Zeitpunkt unterscheide der Gesetzesentwurf allerdings weder nach Unternehmensgröße oder nach Branchenzugehörigkeit.
„Nach dem, was bisher bekannt ist, haftet jedes IHK-Mitglied für Verstöße innerhalb seiner eigenen Lieferkette nach Zivilrecht. Jeder Betrieb wäre zur Überprüfung sämtlicher Lieferanten nach Kriterien angeordnet, die noch gar nicht definiert und mit den EU-Nachbarländern abgestimmt ist“, sagt der IHK-Vizepräsident. Im schlimmsten Fall könnten Betriebe aus fremden Ländern einen Schadensersatzanspruch gegen heimische Mittelständler geltend machen, von deren Sachverhalt dieser noch gar keine Kenntnis hat.
„Die zentrale Frage ist: In welcher Form hat ein mittelständischer Betrieb überhaupt die Möglichkeit auf Vorprodukte bewusst Einfluss zu nehmen?“ Solange diese Frage nicht gesichert sei, müsse das Gesetzesvorhaben in seiner jetzigen Form ausgesetzt werden.