In den Landkreisen Calw, Freudenstadt und Rottweil wollen viele Betriebe die Produktion wieder aufnehmen oder haben die Produktion bereits wiederaufgenommen. Viele Beschäftigte arbeiteten jetzt wieder in den Werkshallen und Büros. Das teilte Dorothee Diehm, Geschäftsführerin der IG Metall Freudenstadt jetzt per Pressemittelung mit.
„Voraussetzung für den Hochlauf der Betriebe ist die Einhaltung der Standards für den Gesundheitsschutz. Ob in der Werkshalle, im Außendienst oder im Büro: Die Beschäftigten müssen ausreichend gegen das Infektionsrisiko geschützt werden. Für die IG Metall hat der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oberste Priorität“, so Diehm.
Die wichtigsten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz habe die IG Metall jetzt in einem Eckpunktepapier zusammengestellt. Dieses Papier helfe Betriebsräten bei der Umsetzung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Dabei gehe es – in dieser Rangfolge – um technische Maßnahmen wie Trennwände oder Abstandsmarkierungen, um organisatorische Maßnahmen wie versetzte Arbeits- und Pausenzeiten sowie um personenbezogene Maßnahmen, etwa persönliche Schutzausrüstung. Besonders effektiv durch eine größere Schutzwirkung sei die Kombination verschiedener Maßnahmen.
Erfahrunsaustausch der Betriebsräte
Erste Erfahrungen mit den Veränderungen tauschten die Betriebsratsvorsitzende aus den Betrieben der Landkreise Freudenstadt, Calw und Rottweil in einer virtuellen Sitzung aus. Die Betriebsräte berichteten, dass versetzt gearbeitet werde. Es würden Nießschutzvorrichtungen angebracht. In einem Fall, dem das Umkleiden im Betrieb derzeit für alle nicht möglich sei, stelle der Arbeitgeber Überzüge für den Autositz zur Verfügung. In allen Betrieben fänden tägliche Sitzungen statt, in denen die Maßnahmen überprüft und ausgebaut würden. „Die Sicherheit der Belegschaften ist in allen Betrieben oberstes Gebot.“
Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sind laut IG Metall zunächst die Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssten laut Arbeitsschutzgesetz die nötigen Mittel und Instrumente für die Prävention bereitstellen. „Die Arbeitgeber sind verantwortlich, die Arbeit so zu organisieren und technische Mittel so zu nutzen, dass Abstands- und Hygieneanforderungen eingehalten werden“, sagte Dorothee Diehm.
Dem Betriebsrat komme im Rahmen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz eine entscheidende Rolle zu. „Der Betriebsrat hat ein Initiativrecht und kann Schutzmaßnahmen einfordern und mit den Beschäftigten Lösungen entwickeln“, betont Diehm.
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, die den Beschäftigten verordnet würden, blieben jedoch erfolglos. „Die besten Maßnahmen entfalten nicht die gewünschte Wirkung, wenn die Beschäftigten nicht hinreichend einbezogen werden“, stellte Diehm klar. „Eine systematische und umfassende Unterweisung ist der Schlüssel für erfolgreiche Prävention“. Diese Vorkehrungen müssten auch die Fahrt zur und von der Arbeit einschließen.
Die IG Metall habe sehr früh auf bundesweit einheitliche Standards zum Gesundheitsschutz gedrungen. In die Arbeitsschutzstandards, die das Bundesarbeitsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt hat, seien auch Empfehlungen der IG Metall eingeflossen. Die jetzt von der IG Metall zusammengestellten Eckpunkten zur Corona-Prävention im Betrieb konkretisierten das Regierungspapier für die Branchen im Organisationsbereich der Gewerkschaft.