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Startseite Wirtschaft

„Sinnvolle Änderung“: IHK befürwortet Reform des Zuwanderungsrechts

von Pressemitteilung (pm)
14. Mai 2019
in Wirtschaft
Lesezeit: 2 Minuten
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Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

In einem nun veröffentlichten Positionspapier begrüßt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg die geplante Reform des Zuwanderungsrechts. Aus Sicht der Wirtschaft gibt es – laut IHK Mitteilung „aber auch noch Na-chbesserungsbedarf“.

IHK-Präsidentin Birgit Hakenjos-Boyd freut sich über den Vorstoß der Regierungskoalition: „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung: Er schafft viele bürokratische Hemmnisse bei der Einstellung von ausländischen Mitarbeitern ab und erleichtert vor allem die Beschäftigung von Menschen mit Berufsausbildung. Bislang konzentrierte sich das Einwanderungsrecht vor allem auf Akademiker. Angesichts der hiesigen Arbeitsmarktverhältnisse halte ich diese Änderung für sehr sinnvoll.“

Die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg habe als wirtschaftsstarke Region im ländlichen Raum besonders mit Fachkräftemangel zu kämpfen. „Wir sind daher auf die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern angewiesen“, so Birgit Hakenjos-Boyd weiter und fügt hinzu: „Die aktuelle Rechtslage ist für unsere Mitgliedsunternehmen in dieser Hinsicht sehr unbefriedigend.“

Wolf-Dieter Bauer, Justitiar der IHK, kennt die Probleme bei der Einstellung von Ausländern aus der Beratungspraxis: „Wenn ein potenzieller Mitarbeiter gefunden wurde, dauert es meist noch sehr lange, bis er auch tatsächlich anfangen kann zu arbeiten. Die Unternehmen würden stark von einer Entbürokratisierung profitieren.“

Aktuell werde vor Einstellungen aufwendig geprüft, ob ausländische Abschlüsse mit ihren deutschen Pendants vergleichbar sind. Dies sei aber oft überhaupt nicht erforderlich, da sich die Anforderungen an Mitarbeiter von Unternehmen zu Unternehmen stark unterscheiden. „Ich bin überzeugt, dass die Unternehmen selbst am besten wissen, wer zu ihnen passt und die notwendigen Kenntnisse mitbringt. Die betrieblichen Besonderheiten müssen Deutsche genauso wie Ausländer ohnehin im Arbeitsalltag kennenlernen.“

Der IHK ist es daher besonders wichtig, dass die Chancen, die ein modernes Zuwanderungsrecht bietet, nicht durch übertriebene Bürokratie bei der Anerkennung von Abschlüssen blockiert werden. Die Berufsbildung wird international sehr unterschiedlich geregelt, hier lässt sich kaum Vergleichbarkeit herstellen.

Gleichzeitig sammeln Arbeitnehmer natürlich auch während ihrer vorangehenden Berufstätigkeit Erfahrungen, die sie in Deutschland sinnvoll einbringen können. Dies macht es sehr aufwendig für eine Behörde, die Fähigkeiten eines Arbeitnehmers korrekt einzuschätzen. Die IHK schlägt daher vor, der Einschätzung der Unternehmer, dass ein Ausländer ausreichend für seine Stelle qualifiziert ist, einfach zu folgen.

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